Abmahnung |
08.02.2022 14:03:42
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Bundeskartellamt: Lufthansa behindert Condor auf der Langstrecke
Nach den bisherigen Ermittlungen kommt das Bundeskartellamt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere zusteht. Darüber hinaus haben die Wettbewerbshüter in den bisherigen Vereinbarungen zwischen der Lufthansa und Condor verschiedene weitere Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt, deren kartellrechtliche Zulässigkeit sie derzeit ebenfalls kritisch sehen.
"Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die Lufthansa-Gruppe auf dem Zubringermarkt, der überwiegend deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet, marktbeherrschend", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt in der Mitteilung.
Keine andere Fluggesellschaft könne über Einzelflüge hinaus eine Zubringung zu den bedeutenden deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. Condor selbst unterhält kein Zubringernetz und nach den bisherigen Ermittlungen wären auch keine geeigneten Slots an den zentralen Drehkreuzen wie Frankfurt zum Aufbau eines entsprechenden Netzes verfügbar.
Lufthansa und Condor haben jetzt Gelegenheit, zu den vorläufigen Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen.
FRANKFURT (Dow Jones)
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