Unkrautvernichter |
20.06.2022 17:52:00
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Bayer-Aktie steigt: Glyphosat wird durch EPA erneut überprüft - Bayer gewinnt weiteren Prozess
Die EPA hatte das Unkrautvernichtungsmittel zuletzt 2020 überprüft und an ihrer Linie festgehalten, dass es bei korrektem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko darstelle. Dagegen klagte unter anderem die Umweltorganisation NRDC. "Über Jahre hat die EPA sich geweigert, etwas gegen die gefährlichen Folgen dieses Pestizids für Menschen und die Umwelt zu unternehmen", teilte die Organisation am Freitag mit. Das Gericht habe klargemacht, dass es so nicht weitergehen könne.
Das zuständige Berufungsgericht störte sich in seinem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei "fehlerhaft" und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich auf Nachfrage zu der Kritik nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin.
Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme zuversichtlich, dass die EPA auch bei einer neuen Überprüfung keine Krebsgefahren bei Glyphosat findet. Die Umweltbehörde der US-Regierung sei bereits beim letzten Mal gewissenhaft vorgegangen und habe eine "rigorose" Auswertung wissenschaftlicher Studien der vergangenen 40 Jahre vorgenommen. Bayer hatte sich die Glyphosat-Klagen mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Saatgutriesen Monsanto 2018 aufgehalst.
Die vielen Verfahren in den USA stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. Bayer weist dies zurück und argumentiert mit der Zustimmung vieler Aufsichtsbehörden sowie mit Studien, die belegen sollen, dass Glyphosat bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich sei.
Nachdem Bayer die ersten drei Glyphosat-Prozesse in den USA verloren hatte, wendete sich das Blatt zuletzt. Am Freitag gewann der Dax-Konzern bereits das vierte Verfahren in Folge. Die Geschworenenjury in Jackson County, Oregon, urteilte einstimmig, dass Roundup nicht für die Krebserkrankung des Klägers verantwortlich sei. "Wir stehen weiterhin vollständig hinter der Sicherheit von Roundup", teilte Bayer mit. Der Konzern kündigte an, sich in allen künftigen Rechtskonflikten zu dem Thema "selbstbewusst" zu verteidigen.
Urteil im Prozess um Schadenersatz für Glyphosat-Honig erwartet
Nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit wird vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) an diesem Montag (12.00 Uhr) das Urteil über die Klage eines Imkers gegen ein Agrar-Unternehmen erwartet. Grund ist der Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Der Imker fordert in dem Prozess Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig. Ein Urteil zugunsten des Imkers hätte Signalwirkung für Landwirtschaft und Politik. Denn Imkereien bleiben nach Angaben der Aurelia Stiftung, die den Kläger unterstützt, bisher meist auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft verunreinigt wurde.
Im Frühjahr 2019 hatte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hat der Imker nach eigenen Angaben aufgeben müssen.
Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben laut Aurelia-Stiftung, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein.
Die Bayer-Aktie notierte im XETRA-Handel am Montag zuletzt 1,30 Prozent im Plus bei 63,36 Euro.
SAN FRANCISCO / JACKSON COUNTY / FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX)
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