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WKN DE: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017

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Keine Milliarden-Strafe mehr 26.07.2019 17:52:00

Bayer-Aktie im Aufwind: Bayer-Strafe in einem wichtigen Glyphosat-Prozess erheblich reduziert

Bayer-Aktie im Aufwind: Bayer-Strafe in einem wichtigen Glyphosat-Prozess erheblich reduziert

Die zuständige Richterin Winifred Smith senkte den von einer Jury verhängten Schadenersatz für die an Krebs erkrankten Kläger in der Nacht auf Freitag von insgesamt rund zwei Milliarden auf 86,7 Millionen US-Dollar (rund 77,8 Mio Euro).

Das Ehepaar Alva und Alberta Pilliod hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für seine Erkrankung an Lymphdrüsenkrebs verantwortlich gemacht. Die Geschworenenjury entschied im Mai, dass Bayer haftbar sei und verurteilte den Konzern zu hohem Schadenersatz.

Richterin Smith hatte allerdings schon eine Reduzierung angekündigt, da das Strafmaß den zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen überschreite. Bayer bezeichnete die Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung, kündigte aber Berufung an. Der DAX-Konzern vertrete weiter die Ansicht, dass das Urteil und der Schadenersatz nicht von den Beweisen gestützt werden.

Die Richterin hatte einen Antrag von Bayer abgelehnt, die Strafe ganz zu streichen. Letztlich ändert der verringerte Strafe auch nichts am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung der Pilliods haften muss. Dem Unternehmen war auch zur Last gelegt worden, nicht ausreichend vor den Gefahren des Unkrautvernichters Roundup gewarnt zu haben. Bayer hatte den US-Saatgutriesen Monsanto und damit das Produkt 2018 für rund 63 Milliarden Dollar gekauft und damit immense Rechtsrisiken übernommen.

Nun müssen die Pilliods entscheiden, ob sie den reduzierten Schadenersatz akzeptieren oder einen neuen Prozess wollen. Ihr Anwalt Brent Wisner bezeichnete die Entscheidung des Gerichts trotz des gesenkten Strafmaßes insgesamt als "großen Sieg". Es ist bereits der dritte Glyphosat-Prozess, den Bayer in den USA verloren hat. Zwar wurden die von Geschworenenjurys verhängten Strafen jedes Mal später gesenkt, doch der Druck für den Konzern bleibt hoch.

Bayer ist in den USA mit mehr als 13 400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Bislang setzt der Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern darauf, die Urteile vor Berufungsgerichten anzufechten. Allerdings werden solche Massenklagen in den USA meist früher oder später mit einem Vergleich beigelegt. Ein Bundesgericht in San Francisco, bei dem mehrere Hundert Glyphosat-Klagen gebündelt sind, hat Bayer bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und einem von dem Bundesrichter bestellten Schlichter zugestimmt.

Börsianer sahen vor diesem Hintergrund denn auch kaum größere Neuigkeiten, wenngleich die Senkung der Schadenersatzforderung grundsätzlich positiv ankam. Analysten gehen davon aus, dass Bayer zumindest einige Berufungsverfahren abwarten wird, bevor es zu einer möglichen Einigung mit den Klägern - also zu einem großen Vergleich - kommt.

So reagierte die Bayer-Aktie

Die Bayer-Aktien stiegen am Freitag in einem insgesamt freundlichen Gesamtmarkt um 1,22 Prozent auf 59,90 Euro und waren zeitweise DAX-Spitzenreiter. Damit setzten sie ihren Pendelkurs um die Marke von 60 Euro fort. Zum Vergleich: vor der ersten Glyphosat-Gerichtsschlappe im August 2018 hatten die Anteilsscheine noch mehr als 93 Euro gekostet. Seither ist der Börsenwert der Leverkusener um rund 31 Milliarden Euro gefallen. .

Ein Marktteilnehmer sprach von einer nicht allzu überraschenden Entwicklung. Die Richterin hatte zuvor schon eine Reduzierung angekündigt, da das Strafmaß den zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen überschreite. Allerdings habe die Richterin den Antrag von Bayer abgelehnt, von einer Strafe abzusehen, fügte der Marktteilnehmer hinzu. /hbr/DP/zb/mis/jha

OAKLAND (dpa-AFX)

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