Niederlage |
28.07.2021 17:57:00
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Bayer-Aktie freundlich: Bayer verliert PCB-Verfahren in USA - Strafe für Bayer-Kauf Monsanto von französischer Datenschutzbehörde
"Wir können das Urteil der Jury nicht nachvollziehen und werden bei Gericht entsprechende Anträge stellen beziehungsweise wenn nötig in Berufung gehen," erklärte Bayer. "Die Beweislage in diesem Fall stützt in keiner Weise die Annahme, dass die Kläger einer gefährlichen Menge an PCB ausgesetzt waren und dies die Ursache ihrer behaupteten Gesundheitsschäden war." Zudem gehe es in dem Fall um Gesundheitsschäden, die angeblich durch PCB an einer bestimmten Schule verursacht sein sollen. Die Vorschaltgeräte für die fluoreszierenden Lampen, die PCB enthalten, seien bereits in den 1960er Jahren von Monsanto-Kunden installiert worden.
Wie auch der milliardenschwere Streit rund um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat sind die PCB-Verfahren ein teures Erbe des US-Saatgutkonzerns Monsanto, den Bayer 2018 übernommen hatte.
Neben den Glyphosat-Klagen ist PCB eine weitere rechtliche Großbaustelle der Leverkusener. So arbeitet Bayer aktuell auch an einer Einigung mit Klägern vor dem Bundesbezirksgericht in Los Angeles. Hier hatte der Richter erst im Mai eine im Juni 2020 vereinbarte Einigung wegen angeblich mit der Chemikalie PCB verseuchter Gewässer erneut zurückgewiesen. Der Richter monierte unter anderem die Frist für die Einreichung von Ansprüchen, sagte aber auch, dass man sich einer Lösung nähere.
In den PCB-Verfahren wird Monsanto vorgeworfen, jahrzehntelang verheerende Folgen der toxischen Schadstoffe verschwiegen zu haben. Das Unternehmen sei von 1935 bis 1977 der einzige Hersteller von Polychlorierten Biphenylen (PCB) in den USA gewesen. 1979 wurde die Chemikalie dort verboten. In Deutschland darf PCB seit Ende der 1980er Jahre nicht mehr verwendet werden.
Lobbylisten: Strafe für Bayer-Kauf Monsanto von französischer Datenschutzbehörde
Der US-Saatgutkonzern Monsanto soll wegen Datenschutzverstößen in Frankreich 400 000 Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe Menschen nicht darüber informiert, dass ihre Daten auf internen Lobbyinglisten standen, teilte die Datenschutzbehörde Cnil am Mittwoch in Paris mit. Die Informationspflicht sei jedoch ein zentraler Teil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und mit ihr das Recht auf Widerspruch.
Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der den US-Saatgutkonzern Monsanto 2018 übernommen hatte, verwies darauf, dass man anders als die Datenschützer nicht Monsanto als Datenkontrolleur mit einigen entsprechenden Verpflichtungen sehe. Die Erfassung der persönlichen Daten für die Listen hatten der Cnil zufolge PR-Firmen für Monsanto übernommen. Bayer kommentierte zudem, die Behörde habe keine illegalen Lobbyingpraktiken festgestellt. Eine zuvor vom Unternehmen in Auftrag gegebene Untersuchung habe ebenso kein illegales Verhalten gezeigt.
In dem Fall geht es um Listen aus den Jahren 2016 und 2017, als Monsanto die Werbetrommel für eine weitere Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat in der Europäischen Union rührte. Laut der von Bayer in Auftrag gegebenen Untersuchung standen auf den Listen 1475 Menschen, davon 466 aus Frankreich und 202 aus Deutschland. Unter ihnen waren demnach Unterstützer, aber auch Kritiker von Glyphosat, etwa aus der Politik und dem Journalismus. Bayer hatte sich nach Bekanntwerden der Listen 2019 entschuldigt.
Die Bayer-Aktie notierte am Mittwoch im XETRA-Handel schlussendlich mit plus 0,14 Prozent bei 50,52 Euro. Der Kurs ringt derzeit mit der wichtigen Unterstützung im Bereich um die 50 Euro. In den vergangenen Monaten hatte sich die in den letzten Jahren arg gebeutelte Aktie bis auf fast 58 Euro erholt, fiel dann aber zurück. Das liegt vor allem daran, dass Bayer bislang noch keinen endgültigen Schlussstrich unter die US-Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Glyphosat ziehen konnte.
SEATTLE (dpa-AFX)
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