22.11.2019 14:09:00

BAWAG/Refco-Prozess: Zwettler-Aussagen werden verlesen

--------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA0237 vom 22.11.2019 ist im letzten Satz "Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch" ersatzlos zu streichen. ---------------------------------------------------------------------

Der siebente Prozesstag im BAWAG/Refco-Prozess startete am Freitag mit dem Abschluss der Befragung des Zweitangeklagten und Ex-BAWAG-Vorstandes Peter Nakowitz. Danach ging es mit dem Beginn der Verlesung der Einvernahmen des Erstangeklagten und Ex-BAWAG-Vorstandes Johann Zwettler weiter.

Zwettler ist verhandlungsunfähig und nimmt daher nicht an dem Prozess teil. Neben Nakowitz sind noch Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner sowie ein weiterer Ex-Manager der Bank angeklagt.

Die abschließende Befragung von Nakowitz sowie die anschließenden ergänzenden Fragen an die beiden anderen anwesenden Angeklagten brachten nur wenig Neues. Nakowitz schilderte unter anderem seine Eindrücke zu den Abläufen in den USA zum Zeitpunkt der Vergabe des 350 Mio. Euro schweren "Blitzkredits" aus dem Jahr 2005 und sagte: "Ich habe schon den Eindruck, dass da [Anm: Thomas H] Lee dahinter war, den Bennett zu benutzen." Der frühere Refco-Chef und Miteigentümer, Phillipp Bennett, war zum Zeitpunkt der Kreditanfrage im Oktober 2005 bereits von Refco beurlaubt worden, da es bei dem US-Broker bereits einen Verdacht auf Betrug und Bilanzfälschung gab.

Thomas H Lee war zu diesem Zeitpunkt der größte Eigentümer der seit August 2005 an der New Yorker Börse notierten Refco und hatte im Jahr 2004 die BAWAG-Anteile gekauft. Die Anklage unterstellt in diesem Zusammenhang, dass die BAWAG Beihilfe zum Betrug an Thomas H Lee geleistet habe, da sie der Refco mit einem Kredit dabei geholfen habe, die Bilanz gegenüber Lee im Vorfeld des Kaufs zu schönen. Ebenso habe die BAWAG der Refco im Oktober 2005 einen Kredit gewährt, der nicht auf diese Art hätte gewährt werden dürfen. Die Angeklagten weisen diese Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Ende der Befragung der Angeklagten wurde mit der Verlesung der Vernehmungsprotokolle von Zwettler begonnen. In den ersten beiden Vernehmungen aus den Jahren 2005 und 2006 bestätigte er in seinen Aussagen im Wesentlichen die drei anwesenden Angeklagten. Zwettler gab damals an, dass er die Refco immer als sehr erfolgreiches und gewinnbringendes Unternehmen wahrgenommen habe und bis zum Oktober 2005 keinen Zweifel an der Richtigkeit der von der Refco übermittelten Dokumente gehabt habe. Zudem seien die Refco-Bilanzen auch immer von US-Wirtschaftsprüfern geprüft gewesen.

Zwettlers Schilderung der Abläufe in Oktober 2005 deckte sich ebenfalls mit den zuvor gehörten Aussagen der anderen Angeklagten. Aus den Aussagen ging unter anderem hervor, dass auch Zwettler - genauso wie Nakowitz - nach den Ereignissen im Oktober 2005 die Vermutung angestellt habe, dass der Kredit der BAWAG "herausgelockt" worden sei.

In Bezug auf den geladenen Zeugen H. sagte Zwettler, er habe nach dessen Wechsel in die USA kaum mehr Kontakt zu ihm gehabt. Bei einem Gespräch mit H. nach den Ereignissen im Oktober 2005 habe dieser gesagt, er habe in seinen Jahren bei Refco nie Unregelmäßigkeiten irgendwelcher Art wahrgenommen, so Zwettler bei einer Einvernahme 2006.

H. hat bis 2002 bei der BAWAG gearbeitet, danach wechselte er zur Refco, wo er bis 2004 im Asset Management tätig war. Zwettler begründete den Wechsel mit dem Wunsch von H., "international Karriere zu machen". H. kehrte jedoch nach Angaben Zwettlers 2004 nach Europa zurück und machte sich in der Schweiz selbstständig.

H. ist im laufenden Prozess als geladener Zeuge geführt, eine Vernehmung könne sich jedoch schwierig gestalten, da H. laut der Richterin Lena Pipic in der Schweiz lebt und einen Antrag zur Rechtshilfe aus Österreich wolle. Eine Videovernehmung - beispielsweise aus Vorarlberg heraus - wie von der Richterin vorgeschlagen wurde, lehne H. ab. Die Verteidigung erklärte jedoch, auch mit einer reinen Verlesung der Einvernahmen von H. einverstanden zu sein - "um den Tanz zu vermeiden", so der Nakowitz-Verteidiger Ernst Schillhammer.

(Schluss) bel/gru/cs

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