13.07.2017 17:11:42

BASF muss weiter Tests zu Kosmetika-Konservierungsmittel erbringen

   LUXEMBURG (AFP)--Das deutsche Unternehmen BASF-Grenzach hat sich erfolglos gegen Auflagen gewehrt, Informationen zur Giftigkeit ihres in Kosmetika eingesetzten Konservierungsstoffs Triclosan zu erbringen. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der BASF-Tochter gegen entsprechende Auflagen der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) scheiterten vor dem Europäischen Gericht erster Instanz, wie dessen Präsident am Donnerstag in Luxemburg mitteilte.

   Die Echa hatte unter anderem wegen Bedenken zur Giftigkeit von Triclosan und dessen hormonähnlicher Wirkung auf Tiere dem Unternehmen aufgegeben, das Produkt zum Abbau in Wasser sowie zu seiner hormonähnlichen Wirkung an Ratten und zur sexuellen Entwicklung von Fischen zu testen. Die Ergebnisse der Studien seien bis Ende 2018 vorzulegen.

   Die BASF-Tochter zog deshalb vor das Gericht in Luxemburg. Ihr Argument, dass sie mit solchen Studien womöglich den gesamten europäischen Triclosan-Markt verliere, weil Kunden dann zu anderen Produkten griffen, wies das Gericht nun zurück. Finanzielle Schäden seien nicht "irreparabel", stellte es fest.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam

   (END) Dow Jones Newswires

   July 13, 2017 11:07 ET (15:07 GMT)- - 11 07 AM EDT 07-13-17

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