Elektrifizierung 16.12.2021 13:02:40

AUDI erhöht Investitionen in Elektromobilität - BGH-Urteil zu AUDI-Dieselmotoren

AUDI erhöht Investitionen in Elektromobilität - BGH-Urteil zu AUDI-Dieselmotoren

Finanzvorstand Jürgen Rittersberger sagte am Donnerstag, der Fokus in den nächsten fünf Jahren liege auf der Produktoffensive voll- und teilelektrischer Modelle. Bis 2026 will AUDI die Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Sachinvestitionen auf insgesamt 37 Milliarden Euro erhöhen.

Der Volkswagen-Konzern hatte zuvor angekündigt, seine Ausgaben für das weltweite Werksnetz und neue Technologien im Fünfjahreszyklus auf 159 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Ingolstädter Tochter AUDI will bis 2025 mehr als 20 vollelektrische Modelle im Angebot haben und ab 2033 den Bau von Verbrennern auslaufen lassen. 2030 will das Unternehmen 3 Millionen Autos pro Jahr ausliefern, nach 1,7 Millionen im vergangenen Jahr.

In Deutschland arbeiten noch 60 000 Mitarbeiter für AUDI. Die VW-Tochter hatte Ende 2019 beschlossen, in Ingolstadt und Neckarsulm innerhalb von fünf Jahren 9500 Stellen abzubauen. In Nürnberg eröffnet AUDI am 23. Dezember eine eigene Ladestation, mit reservierbaren Schnelladepunkten und Lounge für die Kunden.

BGH zum Diesel: Rückgaberecht schließt Schadenersatz nicht aus

Diesel-Käufern, die ihr Auto über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert haben, kann trotzdem Schadenersatz zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem AUDI-Fall entschieden. Ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht lässt Kunden die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen. Nach dem Urteil des BGH sind Verbraucher mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel aber nicht verpflichtet, sich so zu behelfen. Sie können sich auch dafür entscheiden, das Auto zu behalten und Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei mit dem Vertragsschluss entstanden. (Az. VII ZR 389/21)

In dem Fall ging es um einen AUDI A6 mit einem Motormodell vom Typ EA897, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem amtlichen Rückruf betroffen war. Ob AUDI hier haftet, blieb allerdings offen. Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Frage ausgespart, weil es wegen des Rückgaberechts davon ausgegangen war, dass der Käufer sowieso keinen Schadenersatz fordern kann. Der Fall muss nun in Celle neu verhandelt und entschieden werden.

Die BGH-Entscheidung zum Rückgaberecht lässt sich auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen. AUDI geht für sich davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht.

/sem/DP/men

KARLSRUHE/INGOLSTADT (dpa-AFX)

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