Zuschüsse regeln 20.07.2020 17:02:00

AUA-Rettung - Letzte rechtliche Voraussetzung wird geschaffen

AUA-Rettung - Letzte rechtliche Voraussetzung wird geschaffen

Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Ziel ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am Sonntag der APA mit.

"Mit dieser Verordnung hat die Republik die Formalkriterien für die AUA-Rettung abgeschlossen. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass es Geld der Steuerzahler nur gegen eine Standortgarantie gibt. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass wir diese Verordnung noch für andere Szenarien brauchen, ist es gut für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gewappnet zu sein", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Die Verordnung bildet vor allem die finanziellen Hilfen und Standortzusagen der Lufthansa-Tochter AUA ab. Auf ihrer Basis kann der Finanzminister Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen gemäß dem ABBAG-Gesetz erlassen. Damit soll Unternehmen in der Coronakrise die Zahlungsfähigkeit erhalten bzw. Liquiditätsschwierigkeiten überbrückt werden.

Voraussetzung ist, dass standortrelevante Unternehmen durch die Ausbreitung von COVID-19 bestandsgefährdende Schäden erleiden. Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser finanziellen Maßnahmen wird die neue COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes gemäß ABBAG-Gesetz beauftragt. Im Einzelfall ist zudem, wie auch bei der AUA, eine beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission einzuholen.

Die Austrian Airlines (AUA) werden mit 600 Mio. Euro gerettet, wurde am 8. Juni verkündet. Je 150 Mio. Euro schießen die Republik Österreich und die Eigentümerin Lufthansa zu. Darüber hinaus gibt es einen 300 Mio. Euro schweren staatlich garantierten Bankkredit. Die AUA setzt auch ein hartes Sparpaket um. Auch die AUA-Mutter Lufthansa wird von Deutschland mit Milliarden gerettet. Der Lockdown in der Coronakrise führte zu einem ultimativen Einbruch der Fluggastzahlen, die meisten Flieger blieben am Boden.

Auch AUA will bis Ende August Ticketpreise refundieren

Wie die Konzernmutter Lufthansa und die Schweizer Schwestergesellschaft Swiss arbeitet auch die Austrian Airlines (AUA) mit Hochdruck an der Erstattung der Ticketpreise für coronabedingte Flugausfälle an die Kunden. Auch sie will die Refundierungen für stornierte Tickets bis Ende August erledigen, wie ein Sprecher am Nachmittag zur APA sagte.

"Wir haben uns das jetzt priorisiert vorgenommen", betonte er. Erschwert werde die Situation für die AUA - im Vergleich zu Lufthansa und Swiss - durch die wegen der Coronapandemie von der heimischen Politik erst kürzlich verhängte hohe Zahl von Landeverboten. Schon vor zwei Wochen hatte die AUA erklärt, sie beschleunige die Auszahlung von Ticket-Rückerstattungen und wolle binnen acht Wochen, bis Ende August, mit dem Abarbeiten fertig sein.

"Jeder Kunde, der eine Rückerstattung beantragt hat, wird sie auch erhalten", wurde damals von AUA-Vorstandsdirektor Andreas Otto bekräftigt. Das Volumen der Anfragen habe in der Coronakrise ein historisches Niveau erreicht, man sei sich dessen bewusst, dass die Situation für die Fluggäste nicht zufriedenstellend sei, und man entschuldige sich dafür.

Lufthansa hatte am Montag erklärt, man wolle binnen vier bis sechs Wochen - also bis ungefähr Ende August - alle Erstattungen für Flüge bis Ende Juni abarbeiten, bisher seien bereits 1,4 Mrd. Euro ausgezahlt worden.

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften bei Stornierungen den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Die AUA-Mutter und andere Gesellschaften hatten hingegen zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden. Dies scheiterte aber an der EU-Kommission. Der Konzern hatte zuletzt angekündigt, den Stau bis Mitte August zu beseitigen. Ende Juni stand mit rund einer Milliarde Euro aber noch rund die Hälfte der Erstattungen aus.

APA

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Bildquelle: Christopher Parypa / Shutterstock.com,Austrian Airlines

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