Steuernachzahlung |
16.09.2019 14:43:42
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Apple und EU-Kommission streiten vor Gericht um zweistelligen Milliardenbetrag
Im Kern des Streits liegt die Frage, wo Unternehmensgewinne besteuert werden müssen. Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge "Verwaltungssitzen" zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen. Der Konzern erklärt, dass ein Großteil seiner Gewinne in den USA zu versteuern sei, weil dort mit der Entwicklungsarbeit auch die Werte geschaffen würden.
Die in Irland angehäuften Gewinne waren nach Auslegung von Apple dort entsprechend nur zeitweilig geparkt worden. Apple-Chef Tim Cook zählte zu den Konzernchefs, die die damaligen US-Steuerkonditionen für Erträge aus dem Ausland scharf kritisierten. In den USA wurden bis zur 2018 in Kraft getretenen Steuerreform 35 Prozent auf Auslandsgewinne amerikanischer Unternehmen fällig. Mit der Reform von Präsident Donald Trump wurde auf die angesammelten Gewinne ein Abschlag mit einem deutlich niedrigeren Satz fällig - der zugleich unabhängig davon bezahlt werden musste, ob das Geld in die USA transferiert wird.
Apple gehörte zu den vielen amerikanischen Firmen, die danach Milliarden ins Heimatland holten. Die US-Regierung hatte entsprechend auch betont, dass die Steuerzahlungen ihr zustünden. Apple zahlte nach Angaben von Januar 2018 rund 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Die EU-Kommission betonte danach, der Schritt ändere nichts an der Forderung, die Steuern in Irland nachzuzahlen. Apple hinterlegte samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto.
Für Vestager, die in der neuen Kommission zusätzlich auch stärker die Digitalpolitik prägen soll, war das Verfahren gegen Apple einer der Höhepunkte ihrer bisherigen Karriere. Der Ausgang des Streits könnte wichtige Weichen für die Besteuerung von US-Unternehmen und das künftige Vorgehen gegen Technologieriesen stellen. Zu Vestagers Aufgaben könnte es in Zukunft gehören, eine europäische Steuer für Digitalunternehmen zu entwerfen.
Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen hoch. So hatte Apple-Chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt, als "politischen Dreck" bezeichnet. Die Kommission muss in Luxemburg unter anderem nachweisen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren. Nach der Entscheidung des EU-Gerichts können die Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit dann noch um weitere Jahre verlängern.
/so/DP/nas
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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