Rechtsstreit |
04.05.2020 20:08:00
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Amazon bekommt in Frankreich keine Kurzarbeit genehmigt
Der Antrag sei abgelehnt worden, weil die Schließung der Logistikzentren nicht damit verbunden sei, dass weniger bestellt werde, sondern mit einer Gerichtsentscheidung, erklärte das Ministerium die Entscheidung. Für diesen Fall sei Kurzarbeit nicht geplant. Hintergrund ist ein Rechtsstreit des Online-Händlers über Schutzmaßnahmen für die Angestellten in Logistikzentren.
Ein Berufungsgericht hatte Ende April entschieden, dass Amazon weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen darf. Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmaßnahmen verbessert habe. Es bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und seine Logistikzentren in Frankreich vorerst geschlossen.
Es werde erwartet, dass die Schließung noch bis zum 8. Mai fortgesetzt werde, teilte das Unternehmen am Montagabend mit. Zudem sei für Dienstag ein Treffen mit Arbeitnehmervertretern geplant. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden.
/ari/DP/stw
PARIS (dpa-AFX)
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