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Drohung mit Verboten 21.06.2023 20:28:43

Alphabet-Aktie im Minus: Google wegen wettbewerbsgefährdendem Verhalten im Auto-Infotainment-Bereich im Visier

Alphabet-Aktie im Minus: Google wegen wettbewerbsgefährdendem Verhalten im Auto-Infotainment-Bereich im Visier

"Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizensierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des 19a GWB vereinbar", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben."

Die Google Automotive Services sind ein Produktbündel, das Google Fahrzeugherstellern zur Lizensierung anbietet. Es umfasst den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Variante von Android, das Android Automotive Operating System (AAOS) verwendet. Die Kombination der drei Dienste mit AAOS, die GAS Infotainment Plattform, stellt ein im Wesentlichen vollständiges Infotainmentsystem für Fahrzeuge dar. Google bietet Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Bündel an und macht weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainmentsystem, damit diese bevorzugt genutzt werden, wie das Kartellamt erläuterte.

Die Behörde sieht in der Bündelung dieser Dienste eine erhebliche Gefahr für den Wettbewerb, weil Google damit seine Machtposition auf weitere Märkte ausweiten könnte. Zudem bezeichnete das Kartellamt die mit einigen Fahrzeugherstellern vereinbarte Beteiligung an Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant unter der Bedingung, dass ausschließlich der Google Assistant als Sprachassistent in der GAS Infotainment Plattform installiert wird, als problematisch. Auch könnten Regelungen, mit denen Google GAS-Lizenznehmer dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen bzw. sie in der Bildschirmanzeige vor anderen Anwendungen darzustellen, den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen.

Das Kartellamt ist daher den weiteren Angaben zufolge zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass das Verhalten der Alphabet-Tochter die Voraussetzungen mehrerer Tatbestände des neugeschaffenen 19a GWB erfüllt, auf dessen Grundlage die Kartellwächter Google dazu verpflichten können, die beanstandeten Praktiken zu beenden, sofern diese nicht sachlich gerechtfertigt sind. Zunächst einmal hat Google jedoch die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Aktie der Google-Mutter Alphabet zeigt sich an der NASDAQ zeitweise um 1,58 Prozent schwächer bei 121,89 US-Dollar.

FRANKFURT (Dow Jones)

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