Alphabet C Aktie
WKN DE: A14Y6H / ISIN: US02079K1079
Position missbraucht? |
28.11.2019 16:20:00
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41 Preisvergleichsplattformen legen Beschwerde gegen Google ein
Der US-Konzern verschafft seinem eigenen Produkt- und Preisvergleichsdienst, Google Shopping, aus Sicht der Beschwerdeführer wettbewerbswidrige Vorteile, indem Google diesen ganz oben in den Suchergebnissen platziert und somit die Angebote der Konkurrenz herabstuft. "Google nutzt seine Monopol-Stellung im Suchmaschinen-Bereich gnadenlos aus und setzt damit Preisvergleichsplattformen immens unter Druck", kritisierte Geizhals-Chef Markus Nigl.
Google wurde von der EU-Kommission schon mehrfach abgestraft. Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Produktanzeigen in Suchergebnissen verhängte die Kommission 2017 eine Strafe von 2,42 Mrd. Euro. Wegen Wettbewerbseinschränkungen beim Smartphone-System Android wurde 2018 sogar die Rekordstrafe von 4,34 Mrd. Euro fällig. Im März 2019 verdonnerten die EU-Wettbewerbshüter Google zu einer Strafe von 1,49 Mrd. Euro. Dem Konzern wurde vorgeworfen, dass bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert worden seien.
"Obwohl Google seit 2017 verpflichtet ist, konkurrierende Preisvergleichs-Angebote in den prominent platzierten Google Shopping Units auf der Suchergebnisseite zu listen, landen nicht mal 5 Prozent dieser User bei einer Preisvergleichsplattform. In der Regel werden Google-User nicht zu den Preisvergleichsseiten weitergeleitet, sondern direkt zu den Shops der Händler. Davon profitiert wiederum nur Google", so Nigl.
Für die Preisvergleichsplattformen heißt es jetzt erstmal warten. "Wir warten nun auf eine Stellungnahme der EU-Wettbewerbskommissarin", sagte ein Geizhals-Sprecher am Donnerstag zur APA.
Unabhängig von der aktuellen Beschwerde hat das deutsche Vergleichsportal Idealo im April eine Schadensersatzklage in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro beim Landgericht Berlin gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschinenbetreiber eingereicht. Idealo argumentierte damals, dass der Missbrauch weiterhin anhält, da Google keine ausreichenden Schritte unternahm, um für eine Gleichbehandlung aller Produkt- und Preisvergleichsdienste zu sorgen. Nach wie vor platziere Google seinen Dienst ganz oben in den Suchergebnissen und verschaffe sich unrechtmäßige Vorteile.
(Schluss) kan/cri

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