Große Bandbreite 04.07.2017 13:08:00

FMA: Investmentfondsgebühren unterschiedlich, steigen mit Risiko

Zudem seien keine signifikanten Unterschiede zur Kostenstruktur auf dem deutschen Markt festzustellen, teilte die FMA am Dienstag mit.

Die Gebühren würden konsequent mit der Risikoklassifizierung des Fonds steigen. So seien die Spesen bei Geldmarktfonds und kurzfristigen Rentenfonds am niedrigsten und stiegen über Rentenfonds, Mischfonds zu reinen Aktienfonds an.

Die Finanzmarktaufsicht hat für 2016 erstmals hinsichtlich der 2.463 Fondsanteilsklassen in Österreich, die in Summe ein Fondsvermögen von 87,6 Mrd. Euro repräsentieren, eine Analyse der maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren gemäß Fondsbestimmungen sowie der laufenden Kosten gemäß "Kundeninformationsdokument" (KID) durchgeführt. Berücksichtigt sind Österreichische Investmentfonds und publikumsfähige Alternative Investmentfonds (AIFMG).

Die maximale jährliche Verwaltungsgebühr betrug demnach im Vorjahr über alle Fondskategorien hinweg durchschnittlich 1,30 Prozent (Mittelwert), wobei der tatsächliche Wert zwischen 0 Prozent und 3,1 Prozent lag. Die jährlichen laufenden Kosten lagen im Mittel bei 1,37 Prozent - in einer Bandbreite von 0,01 Prozent und 4,35 Prozent.

Der maximale Ausgabeaufschlag machte laut KID über alle Anteilsklassen hinweg durchschnittlich 3,75 Prozent aus. Die Bandbreite liegt zwischen 0 Prozent und 10 Prozent. Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf von Fonds anfällt und bei der von unterschiedlichen Vermittlern laut FMA häufig unterschiedlichste Rabatte angeboten werden.

"Diese neue Marktstudie der FMA, die künftig jährlich erstellt wird, ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Markttransparenz für Anleger, die so die Spesen und Verwaltungsgebühren innerhalb einer Fondskategorie aber auch zwischen unterschiedlichen Fondskategorien besser vergleichen und beurteilen können", so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller in der Pressemitteilung.

Die maximale Verwaltungsgebühr sei in den Fondsbestimmungen als höchst zulässiger, jährlicher Prozentsatz, den die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen für die Fondsverwaltung entnehmen darf, angegeben, so die FMA. Sie decke in der Regel den Großteil aber nicht sämtliche Spesen ab, da etwa noch Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge, Transaktionskosten, allfällige performanceabhängige Verwaltungsgebühren oder weitere Kosten hinzukommen könnten.

Als laufende Kosten müssten die tatsächlich angefallenen Kosten des Fonds im Laufe eines Jahres in Prozent des Fondsvermögens angegeben werden. Sie könnten daher von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Enthalten seien jedenfalls Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Gebühren für Anlageberater, alle Zahlungen, die gegebenenfalls infolge von Auslagerungen anfallen, Anmelde-, Aufsichts- oder ähnliche Gebühren, Vergütungen der Abschlussprüfer, Vergütungen für juristische und gewerbliche Berater, sowie jegliche Vertriebsgebühren. Nicht berücksichtigt werden müssten unter anderem Ausgabeaufschläge, Rücknahmeaufschläge, Vermittelungsprovisionen und performanceabhängige Verwaltungsgebühren.

(Schluss) itz/kre

WEB http://www.fma.gv.at

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