Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
Unzulässige Geschäftspraktik |
17.06.2019 21:49:00
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Zeit drängt: So bekommen Amazon-Prime-Kunden in Österreich einen Teil ihres Jahresbeitrags zurück
Geschäftspraktiken unzulässig
Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht haben entschieden, dass eine Anpassung der Gebühren für die Prime-Mitgliedschaft für österreichische Kunden rechtswidrig gewesen ist. Im Februar 2017 hatte Amazon den Preis für das Prime-Abo von 49 auf 69 Euro im Jahr angehoben, Studenten sollten statt 24 nun 34 Euro Jahresbeitrag zahlen, um Zugang zu den Prime-Diensten des Unternehmens zu haben. Dies sei eine "unzulässige Geschäftspraktik", heißt es von Seiten der Justiz.
Kunden können Geld zurückfordern
Wer den höheren Beitrag in den Jahren 2017 und 2018 entrichtet hat, kann den Mehrbetrag von dem US-Konzern zurückfordern. Dies gilt auch für Kunden, die zu einem späteren Zeitpunkt ihr Abo gekündigt haben und daher aktuell keine Prime-Kunden mehr sind. Nicht erstattungsberechtigt sind aber Gebühren, die im Jahr 2019 gezahlt wurden.
Eine automatische Überweisung auf das Kundenkonto erfolgt allerdings nicht, betroffene Kunden müssen sich proaktiv um die Rückzahlung kümmern. Zu diesem Zweck müssen Betroffene de Amazon-Kundenservice kontaktieren. Das Zeitfenster dafür ist allerdings eng: Nur wer die Teilgebühren bis zum 30. Juni zurückgefordert hat, bekommt die Beiträge auch erstattet.
Je nach Prime-Abonnement ist eine Rückzahlung zwischen 10 und 40 Euro drin. Dabei wird das Geld auf das bei Amazon hinterlegte Zahlungsmittel überwiesen, alternativ können sich betroffene Amazon-Kunden auch für einen Einkaufsgutschein entscheiden.
Redaktion finanzen.at
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