Bereitstellung einer flexiblen Anleihen-Finanzierung durch eine vorbehaltene Emission einer Wandelanleihe mit Aktienoptionsschein über EUR11,25 Mio vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre

Global Bioenergies: Bereitstellung einer flexiblen Anleihen-Finanzierung durch

eine vorbehaltene Emission einer Wandelanleihe mit Aktienoptionsschein über

EUR11,25 Millionen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre

Evry (Frankreich) und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), 23. September 2016-

Global Bioenergies (Alternext Paris: ALGBE) gibt die gestern erfolgte

Unterzeichnung eines Emissionsvertrags mit Bracknor Investment über die

Bereitstellung einer flexiblen Anleihen-Finanzierungslinie im Zuge der Emission

von 300 Aktienoptionsanleihen mit einem Nennwert von jeweils 37.500 EUR

("obligations convertibles en actions" bzw. "OCA") bekannt. Diese setzen sich

aus einer ersten Tranche von 20 OCA und 14 weiteren Tranchen von jeweils 20 OCA

zusammen, die mit Aktienoptionsscheinen ("bons de souscription d'actions" bzw.

"BSA") (OCA und BSA werden gemeinsam als "OCABSA" bezeichnet) in einem

Gesamtnennwert von 11,25 Millionen Euro ausgestattet sind, all dies

vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre. Hinzu kommt die Aussetzung des

Kapitalerhöhungsprogramms PACEO.

Ziele der Operation

Mit dieser Emission sollen die folgenden Vorhaben finanziert werden:

* Entwicklung und Skalierung des Isobuten-Verfahrens und der Verfahren zur

biologischen Herstellung anderer Moleküle wie Butadien oder Propylen;

* Diversifizierung der in dem Verfahren verwendeten Kohlenstoffressourcen. Das

Unternehmen plant, das Verfahren an Ressourcen der zweiten (pflanzliche

Abfälle) und dritten Generation (Industrieabgase und insbesondere CO(2))

anzupassen;

* Ausbau der kommerziellen Aktivität mit dem Ziel, neue Projekte für den Bau

von Produktionsanlagen zu entwickeln.

Dazu erläutert François-Henri Reynaud, der Finanzvorstand von Global

Bioenergies: "Die neue Finanzierung bedeutet, dass das Unternehmens für die

nächste Industrialisierungsphase des Isobutenprozesses abgesichert ist und

verbessert ebenfalls die Liquidität der Aktie."

Der Generaldirektor von Global Bioenergies, Marc Delcourt, erklärt in diesem

Zusammenhang: "Mit dieser neuen Finanzierung können wir unsere

Industrialisierungsarbeiten weiter intensivieren, unsere Vertriebsbemühungen mit

größerem Nachdruck verfolgen und unser Programm zur Diversifizierung der

Ressourcen voll umsetzen, mit dem wir unsere Produktionskosten senken und den

ökologische Nutzen unserer Verfahren weiter steigern werden können."

Der Vorsitzende und Präsident des Investitionsausschusses von Bracknor und

stellvertretender Vorsitzender für Geschäftsentwicklung der MS Group Aboudi

Gassam erklärt dazu: "Mit dieser Transaktion mit Global Bioenergies bringen wir

erneut unser Vertrauen in den Sektor der erneuerbaren Energien und der

Biotechnologie zum Ausdruck. Mit dieser entschlossenen Unterstützung des

innovativen Projekts von Global Bioenergies stehen wir in einer Reihe mit großen

internationalen Unternehmen und beteiligen uns an den insbesondere von der

Pariser Klimakonferenz 2015 geforderten Anstrengungen"

Pierre Vannineuse, CEO von Bracknor Investment, fügt hinzu: "Über unsere

verbindliche Finanzierungszusage für Global Bioenergies von mehr als 11

Millionen Euro hinaus, geht es für Bracknor um eine langfristige Partnerschaft

mit dem europäischen Marktführer für biobasierte petrochemische Verbindungen.

Diese Partnerschaft ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung unserer

Investitionsstrategie, die darauf abzielt, innovative Projekte für eine bessere

Zukunft der Menschheit zu fördern. Wir sind von der Effizienz der Technologie

von Global Bioenergies überzeugt und haben vollstes Vertrauen in die Fähigkeit

der Firmenleitung, dieses Projekt erfolgreich durchzuführen."

Die Emission der ersten Tranche von 20 OCABSA zu Gunsten des Investors mit einem

Anleihe-Nominalwert von EUR 750.000 erfolgte gestern auf der Grundlage des 8.

Beschlusses der gemischten Hauptversammlung vom 3. Juni 2015.

Die folgenden OCABSA werden in 14 Tranchen im Wert von jeweils EUR 750.000 begeben

und zwar unter Ausschluss des bevorzugten Bezugsrechts zu Gunsten von Bracknor

Investment

(der "Investor") bei Ausübung der dem Investor kostenlos zugeteilten

Emissionsscheine, die letzteren dazu verpflichten, unter Einhaltung bestimmter,

in Anmerkung 1 unten erläuterter Bedingungen, eine Tranche von 20 OCABSA zu

zeichnen.

Die Emission dieser 14 weiteren Tranchen bleibt unter Vorbehalt der

entsprechenden Zustimmung der Aktionäre auf der außerordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft, die am Freitag den 28. Oktober 2016 gemäß der

per heute im französischen Bundesanzeiger "Bulletin des Annonces Légales

Obligatoires (BALO)" veröffentlichten Einladung und Sitzungsanzeige einberufen

wird, um die Emission der 14 OCABSA-Emissionsscheine zu Gunsten des Investors zu

genehmigen.

Geplant ist, dass die Ziehung jeder Tranche automatisch am Ende einer Periode

von 20 Börsentagen ab der Ziehung der vorhergehenden Tranche erfolgt, wobei die

Gesellschaft den Rhythmus der Finanzierung durch den Investor bestimmt, da sie

den Rhythmus der Ziehungen jederzeit aussetzen (und anschließend

wiederaufnehmen) kann.

Darüber hinaus ist vereinbart, dass die Gesellschaft als pauschale

Bereitstellungsprovision bei der Ziehung jeder Tranche eine OCA mit einem

Nominalwert von EUR 37.500 (ohne BSA) zu Gunsten des Investors emittieren wird.

Die Operation könnte somit zu einer Zuführung von Eigenkapital in Höhe von EUR

18.000.000 führen: EUR 11.250.000 würden der Zeichnung aller OCA (abgesehen von

der pauschalen Bereitstellungsprovision, die bei der Ziehung jeder Tranche

fällig ist) und EUR 6.750.000 der Ausübung aller BSA entsprechen. Darüber hinaus

kann der mit dem Investor geschlossene Emissionsvertrag auf Anfrage der

Gesellschaft verlängert werden.

Die Gesellschaft verweist darauf, dass die Operation u.U. zu einer Verwässerung

führen kann, deren theoretische zukünftige Auswirkung der folgenden Tabelle zu

entnehmen ist.

Die Auswirkung der Emission der OCABSA (falls der Höchstwert erreicht werden

sollte) auf die Beteiligung eines Aktionärs am Kapital der Gesellschaft, der vor

der Begebung einen Anteil von 1% am Gesellschaftskapital hält und die Emission

nicht zeichnet, würde unter Ansatz der Anzahl der das Kapital zum 21. September

2016 bildenden Aktien wie folgt ausfallen:

+----------------------+-----------------------+

Theoretische Beteiligung am |Auf der Grundlage der | Verwässerte Basis der |

Gesellschaftskapital |am Stichtag in Umlauf | verwässernden |

| befindlichen Aktien | Instrumente, die vor |

| (3.200.128) |dem 22.09.2016 begeben |

| | wurden |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|Vor Ausgabe der neuen | | |

|Stammaktien der Gesellschaft, | | |

|die aus der Umwandlung aller | 1,00% | 0,90% |

|OCA und der Ausübung aller BSA | | |

|entstehen | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|FINANZIERUNG DURCH BEGEBUNG VON|   |   |

|OCABSA: | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|Nach Begebung von 32.456 neuen | | |

|Stammaktien der Gesellschaft, | 0,99% | 0,90% |

|die durch die Umwandlung der | | |

|OCA der 1. Tranche entstehen | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|Nach Begebung von 14.683 | | |

|zusätzlichen neuen Stammaktien,| | |

|die durch die Ausübung der mit | 0,99% | 0,89% |

|den OCA der 1. Tranche | | |

|verbundenen BSA entstehen | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|Nach Begebung von 454.390 | | |

|zusätzlichen neuen Stammaktien,| | |

|die durch die Umwandlung der | 0,86% | 0,79% |

|OCA aus der 2. bis 15. Tranche | | |

|entstehen | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

|Nach Begebung von 205.557 | | |

|zusätzlichen neuen Stammaktien,| | |

|die durch die Ausübung der mit | 0,82% | 0,75% |

|den OCA der 2. bis 15. Tranche | | |

|verbundenen BSA entstehen | | |

+-------------------------------+----------------------+-----------------------+

Bei dem für die Berechnung der Verwässerung angesetzten gewichteten

Durchschnittskurs handelt es sich um den volumengewichteten Durchschnittskurs

der Börsensitzung vom 21. September 2016 d.h. EUR 25,5403. Diese

Verwässerungssimulation kann weder die endgültige Zahl der auszugebenden Aktien

noch ihren Emissionspreis vorhersehen, welcher in Abhängigkeit des Börsenkurses

gemäß den nachfolgend beschriebenen Modalitäten bestimmt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine Erstellung eines

Prospekts, der durch die französische Finanzmarktaufsicht AMF genehmigt werden

muss, erfordert.

Die Gesellschaft wird die Aktionäre nach und nach über die Emission und die

Ausübung der 14 Emissionsscheine der OCABSA informieren.

Zur Erinnerung sei darauf verwiesen, dass die Gesellschaft im Oktober 2015 die

Bereitstellung einer optionalen Liquiditätslinie mittels

Eigenkapitalfinanzierung (Programm der Kapitalerhöhung - PACEO®) mit der

französischen Bank Société Générale eingerichtet hatte, die einer maximalen

Anzahl von 250.000 BSA entsprach, welche jeweils die Zeichnung einer Aktie

ermöglichen und über einen Zeitraum von 36 Monaten ausgeübt werden können. Bis

heute wurden 125.000 BSA für einen Gesamteigenkapitalbetrag von EUR 3.272.300

ausgeübt. Die PACEO-Vereinbarung mit der Société Générale wurde per heute

ausgesetzt.

Modalitäten und rechtlicher Rahmen der Emission

Hauptmerkmale der OCABSA

Die OCABSA werden in mehreren Tranchen durch Ausübung von kostenlos emittierten

Optionsscheinen emittiert, die den Inhaber für einen Zeitraum von 24 Monaten

dazu verpflichten, unter Einhaltung bestimmter, in Anmerkung 1 beschriebener

Bedingungen eine Tranche von OCABSA zu zeichnen (die "Emissionsscheine"). Die

Emissionsscheine können vom Inhaber nicht ohne die vorherige Zustimmung der

Gesellschaft übertragen werden, sie sind nicht Gegenstand eines Antrags auf die

Zulassung zum Handel auf Alternext und werden daher nicht notiert.

Ein erster Emissionsschein wurde gestern im Zuge einer Privatplatzierung zu

Gunsten des Investors auf der Grundlage des 8. Beschlusses der Ordentlichen und

Außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2015 begeben.

Die 14 weiteren Emissionsscheine zu Gunsten des Investors können emittiert

werden, vorausgesetzt dass die Hauptversammlung der Aktionäre, die am 28.

Oktober 2016 am Sitz der Gesellschaft stattfindet, dem Vorgang prinzipiell

zustimmt.

Hauptmerkmale der OCA

Die OCA werden zum Nennwert, d.h. EUR 37.500, begeben, sie sind nicht verzinst und

haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Emission.

Am Ende der Laufzeit müssen die noch in Umlauf befindlichen OCA verpflichtend

vom Investor in Aktien umgewandelt werden. Jedoch müssen im Fall bestimmter

Vertragsnichterfüllungen die an diesem Datum noch nicht umgetauschten OCA von

der Gesellschaft zum Nennwert zurückbezahlt werden.

Die OCA, die zu bestimmten Bedingungen veräußerbar sind, sind nicht Gegenstand

eines Antrags auf Zulassung zum Handel auf Alternext und werden daher nicht

börsennotiert.

Die OCA können auf Antrag ihres Inhabers jederzeit nach einem mit der folgenden

Formel ermittelten Wandlungsverhältnis in Aktien gewandelt werden:

N = Vn / P

Dabei steht:

"N": für die Zahl der neuen Stammaktien der Gesellschaft, die nach der

Umwandlung einer OCA auszugeben sind;

"Vn": für die Anleiheforderung, welche die OCA (Nominalwert der OCA) darstellt;

"P": für 95% des niedrigsten volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie

der Gesellschaft bei Börsenschluss (wie von Bloomberg veröffentlicht) während

der zehn (10) unmittelbar vor dem Versand der Wandlungsbenachrichtigung

vorausgegangenen Börsentage.

Hauptmerkmale der BSA

Die Zahl der zu emittierenden BSA bei der Emission jeder OCABSA Tranche ergibt

sich daraus, dass bei Multiplikation mit dem Preis der BSA (der gemäß der unten

beschriebenen Bedingungen berechnet wird), der so erhaltene Betrag 60% des

Nominalwerts der Tranche entspricht.

Die BSA werden zum Zeitpunkt ihrer Emission unverzüglich von den OCA getrennt.

Die BSA, die zu bestimmten Bedingungen veräußerbar sind, sind nicht Gegenstand

eines Antrags auf Zulassung zum Handel auf Alternext und werden daher nicht

börsennotiert.

Die BSA können für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer

Emission ausgeübt werden (der " Ausübungszeitraum").

Jede BSA gibt ihrem Inhaber das Recht, während des Ausübungszeitraums eine neue

Aktie der Gesellschaft zu zeichnen (vorbehaltlich möglicher Anpassungen).

Der Ausübungspreis der BSA entspricht 120% des niedrigsten volumengewichteten

täglichen Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft jeweils berechnet zum

Börsenschluss während der fünf (5) Börsentage, die der Ausübung der

Optionsscheine, die zur Begebung der OCABSA führen, von denen die BSA gelöst

wurden, unmittelbar vorausgehen. Bei den BSA der ersten Tranche beträgt der

Ausübungspreis der BSA 30,30 Euro.

In Abhängigkeit der jeweils angenommenen Volatilität der Aktie (48,60%) und auf

der Grundlage des Börsenschlusskurses der Aktie der Gesellschaft zum 21.

September 2016 (d.h. 25,53EUR), beträgt der theoretische Wert einer BSA EUR 9,6496.

Neue Aktien, die im Zuge der Wandlung der OCA oder mit der Ausübung der BSA

entstehen

Die neuen, durch die Wandlung der OCA oder mit der Ausübung der BSA ausgegebenen

Aktien sind dividendenberechtigt. Sie sind mit denselben Rechten ausgestattet

wie die bereits existierenden Stammaktien der Gesellschaft und werden unter

derselben Identifikationsnummer (ISIN 00011052257) zum Handel auf Alternext

zugelassen.

Die Gesellschaft wird auf ihrer Webseite eine stets aktualisierte

Übersichtstabelle über die Emissionsscheine, die OCA, die BSA und die Anzahl der

in Umlauf befindlichen Aktien veröffentlichen.

Anmerkung 1: Bedingungen für die Zeichnung der OCABSA durch den Investor:

* Es kam zu keiner nennenswerten nachteiligen Änderung (material adverse

change);

* Keine Aufsichtsbehörde (einschließlich der französischen Finanzmarktaufsicht

AMF) hat gegen die Begebung der OCA (oder deren Wandel) oder der BSA (oder

deren Ausübung) Einspruch erhoben oder erhebt derzeit Einspruch;

* Am Tag der Ziehung liegt keine Vertragsnichterfüllung vor;

* Die Aktien der Gesellschaft sind nach wie vor börsennotiert und die

Notierung der Aktien der Gesellschaft wurde nicht ausgesetzt (und es liegt

kein erkennbares Risiko für eine solche Aussetzung vor);

* Der Börsenschlusskurs der Global-Bioenergies-Aktie muss während der letzten

60 Börsentage über 115% des Nominalwerts der Aktie gelegen haben;

* Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Anzahl von zugelassenen und

verfügbaren Aktien für den Wandel der OCA, die im Rahmen der Ziehung begeben

werden sollen (und gegebenenfalls der in Umlauf befindlichen OCA), d.h.

zumindest eine Anzahl von Aktien, die dem Nominalwert der Anleihe geteilt

durch den volumengewichteten Durchschnittskurs der Global-Bioenergies-Aktie

berechnet zum Börsenschluss am Tag der Ziehung entspricht.

Über GLOBAL BIOENERGIES

Global Bioenergies ist eine der wenigen Firmen weltweit und die einzige in

Europa, die fermentative Verfahren zur Umwandlung von erneuerbaren Rohstoffen in

Kohlenwasserstoffe entwickelt. Das am weitesten fortgeschrittene Programm

betrifft ein Verfahren zur Produktion von Isobuten, einem der wichtigsten

petrochemischen Grundstoffe, aus dem Kunststoffe, organisches Glas, Elastomere

und Treibstoffe hergestellt werden können. Global Bioenergies verbessert derzeit

die Leistungsfähigkeit dieses Prozesses, führt Tests in ihrer Pilotanlage durch,

errichtet derzeit eine industrielle Demonstrationsanlage in Deutschland und

bereitet die erste voll-skalierbare Produktionsanlage in einem IBN-One genannten

Joint Venture mit Cristal Union vor. Das Unternehmen konnte auch seine Erfolge

mit Propylen und Butadien, beide aus der Familie der gasförmigen Alkene und

Hauptmoleküle der petrochemischen Industrie, wiederholen. Global Bioenergies ist

an der Pariser Börse Alternext gelistet (FR0011052257) und Bestandteil des

Alternext Oseo Innovation Index.

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Über BRACKNOR

Die Bracknor Capital LTD ist Anlageverwalter der Bracknor Investment (Dubai,

Vereinigte Arabische Emirate). Bracknor investiert weltweit in das Eigenkapital

von KMU, die ihrer Einschätzung nach einen einmaligen Wettbewerbsvorteil haben

und sowohl kurz- als auch langfristig Wachstumsperspektiven eröffnen. Ziel ist

es, diesen Unternehmen eine konkurrenzfähige Finanzierung ihrer

Wachstumsmaßnahmen bzw. ihres Betriebskapitalbedarf zu ermöglichen.

BRACKNOR wird über ihren Vorsitzenden Aboudi Gassam von der saudische Gruppe MS

Group (Jeddah) http://mscc.com.sa unterstützt, die den Unternehmen des BRACKNOR-

Portfolios Entwicklungs- und Partnerschaftsmöglichkeiten anbietet, insbesondere

in den Mitgliedsländern des Golf-Kooperationsrats GCC.

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Finanzvorstand

Tel:        +33 1 64 98 20 50

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Source: GLOBAL BIOENERGIES via GlobeNewswire

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