Diesen Haftungsausschluss stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil fest und wies damit eine Klage von mehr als 200 privaten Inhabern griechischer Staatspapiere zurück. Als Ausgleich hatten diese Anleger 12 Millionen Euro von der EZB gefordert. Sie hatten der Zentralbank mehrere rechtswidrige Handlungen vorgeworfen und daraus Haftungsansprüche abgeleitet. Dazu verwiesen sie auf Erklärungen des ehemaligen EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet und seines Nachfolgers Mario Draghi, die sich wiederholt gegen eine Umstrukturierung der Staatsschulden und einen selektiven Zahlungsausfall Griechenlands ausgesprochen hatten.

   Das Gericht machte jetzt aber klar, dass die Investoren die äußerst instabile wirtschaftliche Situation des Landes und das Risiko einer Umstrukturierung hätten kennen müssen. Sie könnten sich damit "weder auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes noch auf den Grundsatz der Rechtssicherheit berufen". Der Schaden entspreche den wirtschaftlichen Risiken, die "regelmäßig mit geschäftlichen Aktivitäten im Finanzsektor (Transaktionen mit handelbaren Staatsanleihen) verbunden sind".

   Im Februar 2012 hatten die EZB und die nationalen Zentralbanken der Eurozone mit Griechenland den Umtausch ausstehender Staatsanleihen vereinbart, was zu einem Schuldenschnitt von 53,5 Prozent führte. Diese Quote war kurz darauf auch auf die von privaten Gläubigern gehaltenen Staatstitel angewendet worden.

   (Aktenzeichen T-79-13)

   DJG/smh/reg

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Von Hans-Joachim Koch

FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)

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