Das Gericht machte jetzt aber klar, dass die Investoren die äußerst instabile wirtschaftliche Situation des Landes und das Risiko einer Umstrukturierung hätten kennen müssen. Sie könnten sich damit "weder auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes noch auf den Grundsatz der Rechtssicherheit berufen". Der Schaden entspreche den wirtschaftlichen Risiken, die "regelmäßig mit geschäftlichen Aktivitäten im Finanzsektor (Transaktionen mit handelbaren Staatsanleihen) verbunden sind".
Im Februar 2012 hatten die EZB und die nationalen Zentralbanken der Eurozone mit Griechenland den Umtausch ausstehender Staatsanleihen vereinbart, was zu einem Schuldenschnitt von 53,5 Prozent führte. Diese Quote war kurz darauf auch auf die von privaten Gläubigern gehaltenen Staatstitel angewendet worden.
(Aktenzeichen T-79-13)
DJG/smh/reg
Dow Jones Newswires
Von Hans-Joachim Koch
FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)
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