Rechtsstreit |
07.01.2020 17:24:00
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Zwischenurteil Linz/BAWAG-Prozess: Swap-Vertrag hatte "nie Bestand"
Er sei "sicher zum Entschluss gekommen", dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei. Die BAWAG legte Berufung gegen das Teilurteil ein, nun ist das Oberlandesgericht (OLG) als nächste Instanz am Zug. Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Die Stadt Linz hatte im April 2019 einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem Zivilverfahren zu erreichen. Weitere Rechtsfragen rund um das Swapgeschäft müssen im Hauptverfahren aber noch vom Handelsgericht geklärt werden.
Die Bank wollte das Zwischenurteil nicht inhaltlich kommentieren. "Wir nehmen das erstinstanzliche Zwischenurteil zur Kenntnis. Wir haben gegen das Urteil bereits Berufung angemeldet. Mit diesem Zwischenurteil wurde über die Höhe möglicher wechselseitiger Ansprüche nicht entschieden und diese sind daher offen", hieß es von der BAWAG auf APA-Anfrage. Das Zwischenurteil hatte vorerst keine Auswirkungen auf den Aktienpreis der Bank. Die BAWAG-Papiere notierten an der Wiener Börse gegen 14.20 Uhr mit minus 0,3 Prozent nahezu unverändert bei 40,04 Euro
Große Erleichterung herrschte hingegen nach der Entscheidung des Handelsgerichts in der Linzer Stadtpolitik. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wies allerdings darauf hin, dass es nur ein Zwischenurteil und damit lediglich ein - wenn auch ein "sehr wichtiger" - Etappenerfolg sei. Der Rechtsstreit werde "mit Sicherheit weitergehen", erwartet der Stadtchef. Erfreut und erleichtert zeigten sich auch Vertreter von FPÖ, ÖVP und Grünen: Die Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ) und Bernhard Baier (ÖVP) fühlen sich in ihrer Ablehnung von Vergleichsangeboten bestätigt. Das Zwischenurteil bringe zwar noch keine Entwarnung, "aber Kraft und Zuversicht für die nächsten Schritte, um den Schaden so gering wie möglich zu halten", so Baier. Auch Hein und die Grüne Stadträtin Eva Schobesberger hoffen, dass das Urteil auch in den oberen Instanzen hält.
Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hatte das Swapgeschäft im Jahr 2007 im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat einen "ganz allgemeinen Beschluss" zu Finanzgeschäften gefasst, so der Pablik bei seiner Urteilsbegründung. Zum Swap 4175 habe der Gemeinderat aber "überhaupt nichts getan". Der Richter sieht in der Swap-Causa "eine Zuständigkeit des Gemeinderats", weil finanzielle Schwellen überschritten wurden. Der Bürgermeister Franz Dobusch sei nicht befugt gewesen, Penn eine Vollmacht für derart riskante Finanzgeschäfte zu geben. "Kassengeschäfte ja, der Swap war nicht umfasst", so Pablik.
Der Richter sagte in Richtung der BAWAG, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständigen Stellen - nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat - hätte wenden müssen, und nicht nur an den Finanzdirektor. "Das haben sie nicht getan." Die Bank habe eine Rechtsabteilung gehabt, die "entsprechend agieren" hätte können, so Pablik.
Penn hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken mit der BAWAG einen Swap - eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Mio. Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG.
(Schluss) cri/ker/ver/sp
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