CDAX
11.04.2013 16:02:33
|
Zukunft von Internetrekordern weiter offen
Der Ausgang der Verfahrens sei völlig offen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm bei der Begründung des Urteils in Karlsruhe. Sollte das OLG zugunsten eines Lizenzvertrages entscheiden, müsste dieser in einem gesonderten Schiedsverfahren ausgehandelt werden.
Damit geht der seit 2005 andauernde Streit zwischen den Fernsehsendern und den Anbietern in die sechste Runde. Der BGH hatte den Fall 2009 schon einmal an das OLG Dresden zurückverwiesen. Dieses entschied 2011 zugunsten der Fernsehsender. Die beklagten Unternehmen wollten daraufhin einen Lizenzvertrag mit RTL und Sat.1 abschließen. Die Netlantic GmbH hinterlege zu diesem Zwecke schon seit Jahren Lizenzgebühren bei den dafür zuständigen Amtsgerichten, sagte der Geschäftsführer eines der beklagten Unternehmen, Michael Westphal. Netlantic bietet den Internetdienst shift.tv an.
Auch nach dieser BGH-Entscheidung sei der Betrieb eines Internetvideorekorders nur nach einer Erlaubnis der Fernsehsender möglich, teilten RTL und Sat.1 mit. Jetzt müsse genau geprüft werden, ob die Sender zum Abschluss eines Lizenzvertrages verpflichtet seien.
Sollte das Schiedsverfahren für Netlantic jedoch erfolgreich abgeschlossen werden, werde das Unternehmen die Privatsender unter Umständen auf Schadenersatz verklagen, sagte Westphal. Denn derzeit dürfe shift.tv die Sendungen von Sat.1 und die der RTL-Gruppe nicht aufzeichnen./din/DP/stb

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Indizes in diesem Artikel
MDAX | 28 685,73 | 0,47% | |
Prime All Share | 8 749,96 | 1,44% | |
HDAX | 11 872,08 | 1,46% | |
CDAX | 1 936,36 | 1,49% | |
EURO STOXX | 553,72 | 1,03% |