Rückforderungen möglich 27.10.2014 12:15:00

Wiener Privatbank verrechnete über Jahre gesetzwidrige Entgelte

Die Bank hat das unzulässige Entgelt in Verbindung mit dem Produkt aber weiterverrechnet und als Aufwandersatz "umdeklariert". Nun erteilte der OGH auch dieser Praktik eine Absage. Das Höchstgericht stellte laut VKI klar, "dass die Bank das genannte Entgelt auf Basis der bisherigen Vereinbarungen nicht kassieren darf. Kunden, die bereits bezahlt haben, können den Betrag nun von der Wiener Privatbank SE zurückfordern", teilten die Verbraucherschützer am Montag in einer Aussendung mit.

Die Wiener Privatbank SE hatte laut VKI in den Bedingungen für die Vermögensverwaltung "Masterplan Monatssparer" eine Klausel, die für den Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Anleger eine Einmalzahlung als Entschädigung vorsah. Berechnet wurde die Höhe der Zahlung nach einer Formel, die der OGH eben schon 2008 als intransparent beurteilt hatte.

"Ungeachtet dieser rechtskräftigen Entscheidung verrechnete die Wiener Privatbank ihren Kunden jedoch weiterhin eine derartige Gebühr, - berief sich dabei allerdings nicht mehr auf die gesetzwidrige Klausel, sondern auf eine ergänzende Vertragsauslegung", so der VKI heute.

Also brachten die Konsumentenschützer auch wieder im Auftrag des Sozialministeriums wieder eine Verbandsklage ein - und bekamen nach fast sechseinhalb Jahren neuerlich Recht. Die frühere Entscheidung wurde bestätigt und festgestellt, dass die Verrechnung der Gebühr unzulässig ist, so der VKI. "Das Gericht hat dem Versuch das erste Urteil zu umgehen eine klare Absage erteilt", so VKI-Juristin Beate Gelbmann.

phs/kan

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