Landgerichtsansicht 08.08.2017 19:06:50

VW-Vorstand wusste laut Gericht von Dieselmanipulation

VW-Vorstand wusste laut Gericht von Dieselmanipulation

Angesichts der Tragweite beim Eingriff in die Motorensteuerung müsse eine solche Entscheidung von der Unternehmensführung getroffen worden sein.

   Der Vorstand unter seinem früheren Vorsitzenden Martin Winterkorn müsse nach Ansicht des Landgerichts von der Manipulation der Dieselfahrzeuge gewusst haben, hatte die Neue Juristische Wochenschrift geschrieben, die als erste auf das Urteil hingewiesen hatte.

   Der Autokonzern habe damit dem Motorenhersteller Audi geholfen, einen strafbaren Betrug zu begehen. Die Zivilkammer sei von der Kenntnis des VW-Vorstands überzeugt.

   Der VW-Tochter könne als "etablierte Fahrzeugherstellerin die Kenntnis der Typengenehmigungsvoraussetzungen für ihre eigenen Fahrzeuge unterstellt werden", stellte die 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld in dem Urteil fest.

   Es spreche "eine tatsächliche Vermutung dafür", dass die Entscheidung für die illegale Abschaltvorrichtung "angesichts der Tragweite und Risiken für die Gesamtgeschicke eines so agierenden Konzerns durch die Geschäftsleitung selbst getroffen wurde", heißt es in dem Urteil.

   Audi habe gewusst, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Typenzulassung der in der Klage betroffenen Fahrzeuge nicht vorgelegen hätten und somit vorsätzlich eine falsche Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt. Dies und die damit einhergehende "Täuschungshandlung" ist nach Auffassung der Kammer "nur vorsätzlich denkbar", heißt es in dem Urteil.

   Bereits auf Grundlage der offenkundigen Tatsachen müsse der Vorstand Kenntnis von der aktiven Täuschung gehabt haben, mit der Audi die Käufer in die Irre geführt habe.

   Bei dem Rechtsstreit ging es um die Rückabwicklung des Kaufs eines Audi Q5 mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor vom Typ EA 189, für den der Volkswagen-Konzern inzwischen ein Software-Update bereitgestellt und bei vielen Fahrzeugen bereits aufgespielt hat.

   (Aktenzeichen Landgericht Krefeld, 7 O 147/16)

   DJG/bam/smh

   FRANKFURT (Dow Jones)

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