Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
Digitalfachkräfte |
21.11.2019 13:35:42
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VW-Software-Einheit startet im Januar - Ziel: Über 10.000 Experten
Der Aufbau stärkerer hausinterner IT-Fähigkeiten und Software-Entwicklung gehört zu den strategischen Schwerpunkten von Konzernchef Herbert Diess. Ziel ist unter anderem ein digitales "Ökosystem", das Schnittstellen zwischen Anwendungen im Auto, dem Hersteller und verschiedenen Dienstleistern bietet. VW setzt dabei auch auf Datenverarbeitung über Cloud-Dienste und schloss eine Partnerschaft mit Microsoft. Andere Autobauer stecken ebenfalls viel Geld in die Vernetzung digitaler Infrastrukturen. Sie wollen so auch verhindern, bei der Entwicklung des autonomen Fahrens langfristig zu abhängig von den amerikanischen Internet-Riesen zu werden.
"Wir werden unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem wir in Zukunft einen deutlich größeren Teil der Wertschöpfung in der Digitalisierung unserer Fahrzeuge beherrschen", sagte Digitalvorstand Christian Senger. Der Anteil selbst entwickelter Software soll bei VW von derzeit weniger als 10 auf mehr als 60 Prozent steigen. Die Einheit soll Standorte unter anderem in Wolfsburg, Ingolstadt und Berlin sowie in Seattle und Peking haben. Zu den Projekten gehört auch das eigene Betriebssystem für die Auto-Software, VW.OS.
Rund um den geplanten Aufbau einer "konzernweit einheitlichen Software-Architektur" sind allerdings noch einige Details zu klären - etwa zur betrieblichen Mitbestimmung. Volkswagen-Personalvorstand Gunnar Kilian sagte, man habe sich mit den Betriebsräten bereits "darauf verständigt, für die neue Car.Software-Organisation wettbewerbsfähige tarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren".
Die Betriebsratschefs von VW, AUDI und Porsche betonten in einem Brief an die Belegschaften, die Gründung der Software-Einheit sei ein "Meilenstein". Die Belange der Beschäftigten müssten dabei sorgfältig berücksichtigt werden, heißt es in dem Schreiben von Bernd Osterloh, Peter Mosch und Werner Weresch, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt: "Bei der Ausgestaltung der neuen Gesellschaft und ihrer Arbeitsbedingungen muss Qualität vor Schnelligkeit gehen." So sei nur ein freiwilliger Wechsel zulässig. "Niemand muss Verschlechterungen befürchten, Benachteiligungen müssen ausgeschlossen sein." Und schließlich: "Auch in der neuen Gesellschaft ist die betriebliche Mitbestimmung vollumfänglich gewährleistet."
/jap/DP/men
WOLFSBURG (dpa-AFX)

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