22.08.2016 14:20:40
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VW muss sich mit möglicher Teile-Beschlagnahme noch Tage gedulden
WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Streit mit seinen Teileherstellern könnte Volkswagen frühestens Ende dieser Woche die Möglichkeit haben, sich die fehlenden Teile mit dem Gerichtsvollzieher zu besorgen. Das für die anhängigen einstweiligen Verfügungen zuständige Landgericht Braunschweig rechnet "nicht vor Ende dieser Woche" damit, dass die nächsten nötigen Schritte erfolgen. Derzeit stehe noch eine finale Entscheidung aus. Ohne sie könne VW (Volkswagen vz) den Gerichtsvollzieher noch nicht bemühen. Trotz des Eilverfahrens vor Gericht, in dem der Autobauer bisher Etappensiege einfuhr, ist die Sache damit für VW noch immer eine Frage mehrerer Tage.
VW selber hatte bisher lediglich mitgeteilt, die harte Gangart einer "zwangsweisen Durchsetzung der Belieferung" vorzubereiten. Und zwar: "mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlich vorgesehenen Mitteln. Dazu gehören Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Beschlagnahme".
Für VW habe aber weiter eine "gütliche Einigung" am Verhandlungstisch Priorität, erklärte der Autobauer mehrfach. Auch die VW-Partner bekundeten ihren Kompromisswillen. Auch am Montag hieß es von VW: Der schnellste Weg für eine Lösung sei weiterhin eine rasche Einigung.
Das Prozedere am Gericht ist kompliziert: Das zwangsweise Durchsetzen erfordert einen Beschluss, der nur auf Antrag ergeht. Den hat VW zwar schon gestellt. Doch er muss vor einer abschließenden Entscheidung mit der Gelegenheit zur Reaktion zunächst der Gegenpartei übermittelt werden. Und auch der finale Beschluss im Anschluss daran - sollte er zugunsten VW ausfallen - müsste erst noch beiden Parteien zugestellt werden. Dabei sei dann aber keine sogenannte "Empfangsbekenntnis" und auch keine Stellungnahme mehr nötig, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Im Klartext heißt das also: Will VW zum letzten Mittel greifen und sich die fehlenden Teile notfalls mit Staatsgewalt vom Hof holen lassen, dann muss sich der Autobauer wohl oder übel noch gedulden./loh/DP/stb
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