BGH-Urteil |
13.04.2021 10:34:41
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VW-Käufern steht im Dieselskandal Erstattung der Finanzierungskosten zu
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall einer Käuferin aus Nordrhein-Westfalen und bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Die Klägerin sei so zu stellen, als wäre es nicht zum Fahrzeugerwerb gekommen. (Az. VI ZR 274/20)
Die Klägerin hatte 2013 einen gebrauchten VW Golf gekauft und größtenteils mit einem Darlehen der Volkswagen Bank finanziert. Für die Zinsen und eine Kreditausfallversicherung zahlte sie über die Jahre mehr als 3.000 Euro. Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten VW auf ihre Klage hin dazu verurteilt, den Kaufpreis abzüglich einer Gebühr für die Nutzung des Fahrzeugs und die Finanzierungskosten zu erstatten. Dabei seien keine Rechtsfehler gemacht worden, stellte der BGH nun fest. Hätte die Klägerin das Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert, hieß es zur Begründung.
KARLSRUHE (AFP)
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