Entschädigungen gefordert 20.02.2018 15:48:00

VW-Abgasskandal: VKI bekam von Politik grünes Licht für Sammelklagen

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und AK-Präsident Rudolf Kaske gaben grünes Licht für Sammelklagen.

"Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein", so Kaske am Dienstag in einer Aussendung. Hartinger-Klein wies auf die im September 2018 drohende Verjährung der Ansprüche hin. Mutmaßlich Geschädigte sollten jetzt genügend Zeit haben, sich zu geringen Kosten den Verfahren des VKI anzuschließen, so die Ministerin.

Das Vorgehen gegen VW ist seit längerem ein Politikum gewesen und hat letztendlich zum Bruch des langjährigen VKI-Rechtschefs Peter Kolba (jetzt Liste Pilz) mit dem VKI geführt. Kolba hätte schon viel früher klagen wollen, hatte sich aber von der Arbeiterkammer ausgebremst gefühlt, da diese Jobs in der Autobranche gefährdet gesehen habe, wie Kolba mehrmals monierte.

Kaske am Dienstag: "Viele Geschädigte sind ja auch unsere Mitglieder." Der AK-Präsident forderte in der gemeinsamen Aussendung mit der Konsumentenschutzministerin weiters, die "Möglichkeit eines Massenverfahrens" in der Zivilprozessordnung gesetzlich zu verankern.

In Österreich gibt es nach wie vor keine echten Sammelklagen, wie sie Konsumentenschützer seit Jahren fordern. Im neuen ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm ist die Sammelklage jedoch nicht erwähnt; die Wirtschaft lehnt eine solche ab.

VW hatte im September 2015 zugegeben, bei Dieselmotoren seiner Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer illegalen Software den Stockstoffausstoß bei Abgastests nach unten gedrosselt zu haben. VW versprach damals eine kostenlose Umrüstung der Fahrzeuge, die den Kunden keine Nachteile bringen sollte. Dieses Software-Update wurde jedoch bis heute nicht vollständig durchgeführt, so Hartinger-Klein und Kaske.

Der VKI hatte schon im September 2015 eine Sammelaktion zur Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche gegen VW gestartet. Im Wesentlichen ging um den Verdacht, dass sich der Wiederverkaufswert der manipulierten Autos verringern könnte oder die Fahrzeuge durch das Software-Update Folgeschäden nehmen könnten. Diese Argumentation haben bereits zahlreiche private Anwälte in Klagen gegen Händler ins Treffen geführt.

(Schluss) snu/sp

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