Zivilprozess |
23.07.2018 14:18:00
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VW-Abgasskandal - Gericht verpflichtet VW zur Mitwirkung
Wie Rechtsanwalt Alexander Holzleitner, Partner der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, gegenüber der APA erläutert, habe das Landesgericht Linz - seines Wissens nach erstmals in Österreich - mit Beschluss vom 2. Juli 2018 (63 Cg 80/17m) der Volkswagen AG aufgetragen, dem bestellten Sachverständigen Informationen zur Manipulationssoftware und zum Software-Update zu liefern und eine entsprechende Kontaktperson im Konzern zu nennen, die Auskunft geben könne.
Falls die Volkswagen AG der Aufforderung nicht nachkomme, könne das Gericht diesen Umstand als "mangende Mitwirkung" und Verstoß gegen Prozessführungspflichten gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend würdigen. Das würde laut Anwalt bedeuten, dass das Gericht in der Beweiswürdigung ganz einfach davon ausgehen könne, dass die Angaben der Autokäufer richtig seien.
In dem konkreten Fall klagt der VW-Käufer auf Rückabwicklung, also Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises. Zunächst habe die VW AG Rechtsmittel gegen die Zuständigkeit des Landesgerichts Linz erhoben, die Zuständigkeitsfrage sei bereits rechtskräftig entschieden worden, so dass das Linzer Gericht zuständig sei, sagte Holzleitner.
Im September läuft die Verjährungsfrist gegenüber Volkswagen ab. VW-Autobesitzer, die sich durch den Abgasskandal geschädigt sehen, haben also nur noch bis dahin Zeit, eine Zivilklage einzureichen, erklärt Holzleitner. Im Oktober 2015 habe der Generalimporteur die Fahrzeugbesitzer informiert, drei Jahre später trete die Verjährung wohl ein.
(Schluss) gru/ivn
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