Angebot zu niedrig? |
14.10.2013 17:48:33
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VW-Abfindung an MAN-Aktionäre wird gerichtlich überprüft
Zum Zeitpunkt des Angebots lag der gebotene Preis unter dem Kurs der Aktie. Am Montag stand die Aktie noch niedriger - bei gut 76 Euro. Annehmen müssen die Aktionäre das Abfindungsangebot nicht, sie können ihre Papiere auch behalten oder selbst an der Börse verkaufen. VW war nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet, den verblieben Aktionären ihre Papiere zu einem von Gutachtern festgelegten Preis abzunehmen, wenn diese das wünschen. Die Frist für die Überprüfung läuft an diesem Mittwoch aus. Auf den Vertrag hat das alles keine Auswirkung, er ist ins Handelsregister eingetragen und wirksam. Allerdings ist möglich, dass nach dem Verfahren VW eine höhere Abfindung bieten muss./sbr/DP/jha
MÜNCHEN (dpa-AFX)
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