Angebot zu niedrig? 14.10.2013 17:48:33

VW-Abfindung an MAN-Aktionäre wird gerichtlich überprüft

"Wir werden ein Spruchverfahren zur Überprüfung einleiten", teilte am Montag DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler mit. Volkswagen hatte nach dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Münchner Lastwagen-Tochter, MAN, den verbliebenen Aktionären eine Abfindung von 80,89 Euro je Anteilsschein geboten. Bereits im Juni auf der Hauptversammlung des Lkw-Herstellers war Kritik an dem Betrag laut geworden. Viele Aktionäre halten das Angebot für zu niedrig.

Zum Zeitpunkt des Angebots lag der gebotene Preis unter dem Kurs der Aktie. Am Montag stand die Aktie noch niedriger - bei gut 76 Euro. Annehmen müssen die Aktionäre das Abfindungsangebot nicht, sie können ihre Papiere auch behalten oder selbst an der Börse verkaufen. VW war nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet, den verblieben Aktionären ihre Papiere zu einem von Gutachtern festgelegten Preis abzunehmen, wenn diese das wünschen. Die Frist für die Überprüfung läuft an diesem Mittwoch aus. Auf den Vertrag hat das alles keine Auswirkung, er ist ins Handelsregister eingetragen und wirksam. Allerdings ist möglich, dass nach dem Verfahren VW eine höhere Abfindung bieten muss./sbr/DP/jha

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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