Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
Frankfurter Allgemeine 07.02.2013 08:37:32

Volkswagen will offensichtlich MAN von der Börse nehmen

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eingeweihte Kreise aus dem Umfeld der Unternehmen berichtet, solle MAN mit einer Volkswagen-Beteiligungsgesellschaft verschmolzen werden. VW treffe Vorbereitungen, die verbliebenen MAN-Aktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen zu drängen, hieß es in dem Bericht. Die beiden Unternehmen wollten die Informationen der Zeitung gegenüber nicht kommentieren.

    Derzeit halten die Wolfsburger 75 Prozent an MAN und hatten Anfang Januar angekündigt, einen Gewinnabführungsvertrag mit MAN abschließen zu wollen. Der Vertrag zieht ein Abfindungsangebot nach sich. Mit diesem Schritt könnte VW seinen Anteil über die 90 Prozent ausweiten, die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out notwendig sind.

    Dem Bericht zufolge erwägt VW, dass der Vertrag mit MAN nicht direkt mit Volkswagen, sondern mit einer nicht börsennotierten Tochtergesellschaft abgeschlossen wird. In einer Beteiligungsgesellschaft ließe sich die Verschmelzung von MAN einfacher umzusetzen. Denn eine Änderung des Umwandlungsgesetzes erlaube einen Squeeze-out schon ab einer Beteiligung von mehr als 90 Prozent und nicht wie zuvor üblich mit 95 Prozent. Die Voraussetzung dafür ist, dass damit eine Verschmelzung mit dem Eigentümer verbunden ist.

    Gegenwärtig erstellen VW und MAN Bewertungsgutachten, die dann von einem Wirtschaftsprüfer analysiert werden sollen. Am Ende errechnet sich daraus der Ertragswert der Aktie und damit die Höhe des Abfindungsangebotes an den MAN-Streubesitz.

    Die Zeitung errechnete eine Abfindungshöhe von mindestens 79,20 Euro. Das sei der Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate vor der Bekanntgabe der Absichten. Falle der Ertragswert je Aktie höher aus, müsse dieser ausgezahlt werden.

    Die Gutachten werden dem Bericht zufolge bis Ende April und damit rechtzeitig für die Einladung zur MAN-Hauptversammlung am 6. Juni vorliegen. Werde der Beherrschungsvertrag zwischen einer VW-Tochtergesellschaft und MAN abgeschlossen, sei keine außerordentliche Hauptversammlung der VW-Aktionäre nötig.

/fn/stb/fbr

FRANKFURT (dpa-AFX)

Weitere Links:

JETZT DEVISEN-CFDS MIT BIS ZU HEBEL 30 HANDELN
Handeln Sie Devisen-CFDs mit kleinen Spreads. Mit nur 100 € können Sie mit der Wirkung von 3.000 Euro Kapital handeln.
82% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Nachrichten zu MANmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu MANmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Volkswagen (VW) St. 83,20 1,40% Volkswagen (VW) St.

Indizes in diesem Artikel

DAX 19 376,94 0,60%
MDAX 26 323,14 0,52%
EURO STOXX 50 4 769,53 0,77%
EURO STOXX Auto & Parts 512,00 1,07%
Prime All Share 7 550,23 0,60%
HDAX 10 194,18 0,59%
CDAX 1 666,08 0,53%
DivDAX 182,91 0,63%
EURO STOXX 495,62 0,64%
DivDAX 464,42 0,64%