Mögliche Marktmanipulation |
08.09.2017 14:19:44
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Volkswagen droht neuer juristischer Ärger
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, hatte Volkswagen am 3. November 2015 bekannt gegeben, dass es bei der Bestimmung des CO2-Wertes für die Typ-Zulassung von 800.000 Fahrzeugen zu nicht erklärbaren, niedrigen CO2-Werten gekommen sei, die jetzt nicht mehr erreichbar seien. Am 9. Dezember habe VW dann jedoch gemeldet, dass nur Autos mit einer Jahresproduktion von etwa "36.000 Einheiten" betroffen seien. Unterlagen, die der Zeitschrift vorliegen, legten nun den Verdacht nahe, dass VW bis zum 9. Dezember 2015 offenbar nur bei einem Bruchteil der Autos neu gemessen haben könnte.
Die Wirtschaftswoche zitiert einen Aktenvermerk zu einem Treffen im Bundesverkehrsministerium am 19. November 2015: "Hinsichtlich des Zeithorizontes gibt VW zu bedenken, dass ein Abschluss der Messungen für das Modelljahr 2016 noch im Dezember 2015 möglicherweise aus Kapazitätsgründen nicht zu erreichen ist." Verdächtigte Autos aus den Jahren 2013 bis 2015 seien dabei noch nicht inbegriffen gewesen.
Noch am 1. Dezember habe VW gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rund 80 Prozent der fraglichen VW-Modelle als "kritisch" eingestuft. Zwei Tage später habe der Konzern dem Bundesverkehrsministerium aber mitgeteilt, dass sich die ursprünglich genannte Zahl von hunderttausenden Autos nicht bestätigt habe. Nur noch neun Modellvarianten statt zuvor weit über 100 seien auffällig.
Staatsanwaltschaft prüft Vorwurf der Marktmanipulation
Ob die Börsenmitteilungen von Volkswagen über das CO2-Problem vom 3. November und 9. Dezember 2015 korrekt waren, beschäftigt inzwischen die Staatsanwaltschaft Braunschweig. "Es wird derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation in Betracht kommen könnte", bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von Dow Jones Newswires. Eine Marktmanipulation könnte dann vorliegen, wenn die Adhoc-Mitteilungen fehlerhaft waren oder zu spät kamen.
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums wies die Vorwürfe am Freitag als "komplett falsch" zurück.
VW sieht Ad-hoc-Pflichten als erfüllt an
Das sieht auch VW so: "Die Volkswagen AG ist überzeugt, ihre Ad-hoc-Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben", teilte der Konzern auf Nachfrage mit. Von der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft habe Volkswagen keine Kenntnis.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beschäftigt sich derzeit auch mit der schon etwas älteren Affäre um Privatflüge mit Firmenjets von Volkswagen. Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, könnte das für den früheren Finanzvorstand und jetztigen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch strafrechtliche Folgen haben.
Pötsch und andere Vorstände hatten die Flugzeugflotte des Autokonzerns für private Flüge genutzt, aber dafür offenbar nur die Kosten eines Lufthansa-Linienfluges in Rechnung gestellt bekommen. Auf Druck des ehemaligen Aufsichtsratschefs Ferdinand Piëch zahlten die Manager später 2,15 Millionen Euro an VW zurück. Pötsch habe seinerzeit gut eine halbe Million der 2,15 Millionen Euro gezahlt.
VW verweist auf damals gültige Regelungen
"Es wird derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Untreue oder anderer in Betracht kommender Straftatbestände vorliegt", bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zu den Personen, die von den Ermittlungen betroffen sind, wollte sie sich nicht äußern.
Ein VW-Sprecher sagte dazu, "zur Prüfung der Staatsanwaltschaft Braunschweig können wir uns nicht äußern, da uns diese nicht bekannt ist. Grundsätzlich gilt, dass die Nebenleistungen entsprechend dem damals gültigen Nebenleistungskatalog in Anspruch genommen und nach den geltenden Vorschriften korrekt behandelt wurden."
(Mitarbeit: Stefan Lange)
DJG/sha/smh
Von Stefanie Haxel
FRANKFURT (Dow Jones)
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