Dieselskandal |
20.07.2021 17:54:00
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Volkswagen-Aktie im Plus: Deka will Vorstand und Aufsichtsrat von VW in HV nicht entlasten
So habe der Vorstand es versäumt, ausreichende Entschädigung von früheren Vorständen einzutreiben, überwiegend verzichteten diese auf Vergütungsbestandteile. Aber die Höhe erscheine auch mit Blick auf den eingetretenen Schaden zweifelhaft. Außerdem, so Deka, hätten Rückstellungen für die Kosten der zivilrechtlichen Dieselklagen in Höhe von 9 Milliarden Euro angesichts der überwiegend wahrscheinlichen Erfolgsaussichten gebildet werden müssen.
Der Aufsichtsrat sei nicht ausreichend unabhängig, kritisiert Deka-Vertreter Ingo Speich. "Im höchsten VW-Entscheidungsgremium dominieren weiterhin Interessenkonflikte, eine mangelnde Unabhängigkeit und eine nicht tolerierbare Intransparenz das Handeln", so der Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei Deka Invest. Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch habe überdies bei mehr als 15 Prozent der Plenumssitzungen gefehlt, andere Mitglieder noch deutlich öfter.
Auch bei einer Reihe weiterer Beschlüsse werden die Stimmen von Deka fehlen: Der Abstand der Dividende für Vorzüge ist aus Sicht von Deka zu gering, das Vergütungssystem für den Vorstand zu einseitig auf den Gewinn je Aktie fokussiert und Vergütung des Wirtschaftsprüfers EY in der Beratung zu hoch.
Operativ sieht Speich ebenfalls Versäumnisse. "Wir können nur hoffen, dass die Strafzahlungen aus den schlechten CO2-Werten ein einmaliger Ausrutscher bleiben", kritisiert er.
BGH: Kein Schadenersatz für VW-Anleger vom Software-Hersteller Bosch
Anleger, deren Volkswagen-Aktien beim Auffliegen des Dieselskandals an Wert verloren, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch. Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Die Entscheidung bezieht sich rein auf Aktionärsklagen gegen Bosch. Der Technologiekonzern hatte die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte in Millionen Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz kam. (Az. II ZR 152/20 u.a.)
Am Oberlandesgericht Braunschweig läuft seit September 2018 ein milliardenschweres Musterverfahren nach Tausenden Anlegerklagen direkt gegen VW. Dafür lasse sich aus dem BGH-Urteil nichts ableiten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Drescher. Bei den Anlegerklagen geht es um die Frage, ob VW den Kapitalmarkt früher über den Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik hätte informieren müssen.
DWS moniert vor Volkswagen-HV großes Spektrum an Governance-Defiziten
Die Fondsgesellschaft DWS übt im Vorfeld der virtuellen Volkswagen-Hauptversammlung harte Kritik an Management und Aufsichtsrat des Autokonzerns. "Alles in Allem ist diese Hauptversammlung leider ein Lehrstück dafür, welches Spektrum an Governance-Defiziten in einem Unternehmen auftreten kann", sagte Hendrik Schmidt, Corporate-Governance-Experte der DWS laut einer Mitteilung.
Er verwies auf das Vergütungssystem für den Vorstand, die Wahlen zum Aufsichtsrat, die Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler sowie die Bestellung des Wirtschaftsprüfers.
Schmidt monierte, dass statt unabhängiger Experten den Aktionären erneut der ehemalige Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch und mit Louise Kiesling ein Mitglied der Familie Piëch, das außerdem umfangreiche geschäftliche Beziehungen zu Volkswagen unterhält, für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Dass der Aufsichtsrat vor allem in seinem eigenen Interesse zu handeln scheine, sei an den Haftungsvergleichen mit den ehemaligen Vorständen abzulesen, "die wir ausdrücklich nicht unterstützen", so Schmidt. Sowohl Winterkorn als auch Stadler verzichteten auf Vergütungszusagen für den Zeitraum nach ihrem Ausscheiden aus dem Konzern. "Es wird also de facto auf etwas verzichtet, was nicht erdient wurde und daher auch nicht zur Auszahlung hätte kommen dürfen", so Schmidt.
Der DWS-Manager wies auch auf den Wirtschaftsprüfer hin, der für das abgelaufene Geschäftsjahr mehr Honorar für nicht prüfungsrelevante Leistungen als für Prüfungsleistungen erhalten habe. "Es stellt sich daher die Frage nach einem Interessenkonflikt, wenn die Beratungsleistungen die Prüfungsleistungen übersteigen."
Zuvor hatte bereits die Fondsgesellschaft Deka angekündigt, Vorstand und Aufsichtsrat am Donnerstag nicht zu entlasten. Auch die Deka kritisiert die Vergleiche mit den früheren Vorständen und die mangelnde Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.
Die VW-Aktie gewann im XETRA-Handel letztendlich 0,99 Prozent auf 203,70 Euro.
FRANKFURT (Dow Jones / dpa-AFX)
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