TRATON Aktie
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Überzogene Gehälter |
07.09.2021 16:09:39
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Volkswagen-Aktie etwas leichter: Untreue-Prozess gegen VW-Personalmanager beginnt
Angeklagt sind unter anderem die beiden ehemaligen Personalvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann. Durch die angeblich überhöhte Bezahlung seien fünf führende Betriebsräte unrechtmäßig begünstigt worden - auch in Relation zu anderen Kollegen in entsprechenden Vergleichsgruppen. Die Verteidiger hatten die Anschuldigungen der Strafverfolger schon vor Beginn der Hauptverhandlung zurückgewiesen.
"Betriebsratsmitglieder dürfen von Gesetzes wegen weder begünstigt noch benachteiligt werden aufgrund ihrer Stellung", erklärte der Sprecher des Landgerichts, Stefan Bauer-Schade. "Deswegen muss man Vergleichsgruppen bilden für die Gehälter. Die Anklage wirft den Angeklagten zur Last, dass sie diese Vergleichsgruppen zu Unrecht zu gut für die Betriebsratsmitglieder angesetzt haben." Im Fall einer Verurteilung sei für Untreue im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.
Das Verfahren begann in der Braunschweiger Stadthalle zunächst mit der Verlesung der umfangreichen Anklage. Die Angeklagten hätten in insgesamt 26 Einzeltaten "ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht", sagte Staatsanwältin Sonja Walther. Die überzogenen Betriebsratsbezüge hätten bei VW einen "Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt". Es ist juristisch aber umstritten, wie gut leitende Betriebsräte bezahlt werden dürfen. Die Verteidigung argumentiert etwa, das jahrzehntelang nicht durchgängig reformierte Betriebsverfassungsgesetz biete hierzu keine klaren Maßstäbe.
VW-Personalmanager wehren sich
Die angeklagten Volkswagen-Manager haben im Untreueprozess um mutmaßlich überhöhte Betriebsratsbezüge die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft scharf zurückgewiesen. "Ich bin nicht im Ansatz davon ausgegangen, ich könnte Herrn Osterloh und andere unrechtmäßig begünstigen", sagte Ex-Konzernpersonalchef Karlheinz Blessing beim ersten Verhandlungstermin am Dienstag vor dem Braunschweiger Landgericht. Der langjährige frühere Leiter der VW-Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, sowie vier weitere hohe Betriebsräte sollen nach Überzeugung der Ankläger zwischen 2011 und 2016 überzogene Vergütungen und Boni erhalten haben - angeblich rechtswidrig, aber bewusst so abgesegnet von der Unternehmensführung.
Blessing, der Anfang 2016 die Verantwortung für Personalfragen beim größten europäischen Autobauer übernommen hatte, unterstrich, man habe ihm damals mitgeteilt, beim Thema Gehaltseingruppierung sei "alles rechtlich geprüft und in Ordnung": "Ich halte den gegen mich gerichteten Vorwurf der Anklage für unbegründet." Es sei darüber hinaus klar gewesen, dass Osterloh und andere höhere Betriebsräte - de facto Management-Positionen vergleichbar - viel Erfahrung sowie eine "beachtliche und strategische Qualifikation" erworben hätten. Daher seien die genehmigten Gehälter auch angemessen gewesen. In guten Bonus-Jahren verdiente Osterloh insgesamt bis zu 750 000 Euro.
Blessings Anwalts Hanns Feigen kritisierte, die Staatsanwaltschaft behandele eine arbeitsrechtliche Grundsatzfrage mit den Mitteln eines Strafprozesses. "Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte entzieht der Anklage den Boden", meinte er. Staatsanwältin Sonja Walther sagte dagegen, die Personalmanager hätten die Kriterien "bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war" und nur durch die mächtige Position im Betriebsrat zustande gekommen sei. Für manche Beobachter schwingt der Verdacht "erkaufter" Loyalität mit.
Horst Neumann, VW-Konzernpersonalchef bis 2015, erklärte, der Wolfsburger Autobauer sei aus einer großen Krise geführt worden, nachdem er 2005 von Peter Hartz übernommen hatte. Bei der Bezahlung der Betriebsräte habe man sich stets an Gesetzesvorgaben gehalten: "Diese Arbeitnehmervertreter verhandeln auf Augenhöhe mit dem Management." Es könne keine Lösung sein, sie immer weiter auf dem Niveau ihres Einstiegsgehalts zu bezahlen. Das gelte vor allem für Osterloh. "Wir hätten ihn sicher nicht als Pförtner eingesetzt."
Ein weiterer Angeklagter, der auch heute in einer hohen Position im VW-Konzern tätig ist, konterte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft noch entschiedener. Er habe bei der Abschätzung des Gehalts etwa für Osterloh im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gehandelt. Osterloh hingegen wie Mitglieder einer Vergleichsgruppe auf Basis seiner alten Anfangsqualifikation vor der Betriebsratskarriere zu bezahlen, wäre demnach keine Option gewesen: "Das ist in meinen Augen absurd." Der vierte Manager wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Im XETRA-Handel stehen VW-Vorzugsaktien 0,69 Prozent im Minus bei 200,75 Euro.
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX)

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