14.04.2015 12:27:00

VIG wertet Hypo/Heta-Bonds um 79 Millionen ab - "War keine Spekulation"

Abschreibungen auf Hypo/Heta-Anleihen haben die Vienna Insurance Group (VIG) im Vorjahr 79 Millionen Euro gekostet. Die nachrangigen Bonds hat die VIG auf Null abgewertet, die vorrangigen, mit Auszahlungsstopp der FMA belegten, zur Hälfte. Doch fast noch schmerzlicher als diese Summe ist für VIG-Chef Peter Hagen der dazu erhobene Vorwurf des Spekulantentums, wie er am Dienstag vor Journalisten sagte.

Das Argument, man hätte doch wissen müssen, dass bei den Papieren ein Ausfall drohen könne, wies Hagen im Bilanzpressegespräch zurück. Die VIG habe Hypo-Anleihen seinerzeit nur gezeichnet, weil es die Landesgarantie Kärntens gab, zudem habe man dabei einen niedrigeren Zinssatz akzeptiert, damit man quasi mündelsichere Papiere im Portefeuille habe. "Das war alles andere als spekulativ, dass wir die Papiere genommen haben. Hier von Spekulation zu reden, das tut mir fast mehr weh als die 79 Mio. Euro", meinte Hagen sarkastisch.

Einerseits "sitzt" die VIG auf nachrangigen Hypo-Anleihen im Volumen von 55 Mio. Euro, die sind im Sinne der "Spindelegger-Gesetzgebung", wie heute betont wurde, bis Mitte 2014 zur Hälfte und bis Jahresende komplett abgeschrieben worden. Zudem hält man vorrangige Senior Bonds der Kärntner Problembank im Umfang von 50 Mio. Euro, die mittlerweile zur Hälfte abgewertet sind - die Mindest-Größenordnung, die kürzlich die Deutsche Bundesbank und auch die Europäische Zentralbank (EZB) empfohlen haben. Für die Senior Bonds hat ja die Finanzmarktaufsicht am 1. März d.J. einen Auszahlungsstopp verfügt, die VIG spricht von einer "Lex Schelling".

Dass - auch - die VIG mit ihrer Klage gegen das vorjährige Hypo-Sondergesetz beim Verfassungsgericht (VfGH) abgeblitzt ist, sieht Hagen nur als vorläufig an. Die Höchstrichter hätten damit einmal "Bedenkzeit gewonnen", "um eine inhaltliche Entscheidung werden sie nicht herumkommen". Die Individualanträge, auch von UNIQA, BayernLB usw., wurden vom VfGH aus Formalgründen zurückgewiesen - mit der Begründung, es stehe auch noch ein anderer Rechtsweg als jener zum VfGH offen. Die Frage sei natürlich, ob der auch zumutbar sei, so Hagen dazu.

Natürlich habe die VIG auch Zivilklage erhoben - "wie viele andere auch", meinte Hagen vor Journalisten und äußerte die Vermutung, der Zivilrichter werde das Verfahren zwecks Klärung von Verfassungsfragen wohl unterbrechen - womit dann doch der VfGH am Wort sei.

Erworben wurden die Hypo-Anleihen von der VIG übrigens in den Jahren 2004/05/06, wie der fürs Asset Management zuständige Vorstandsdirektor Martin Simhandl auf Anfrage sagte.

(Forts. mögl.) sp/itz

ISIN AT0000908504 WEB http://www.vig.com www.heta-asset-resolution.com http://www.verfassungsgerichtshof.at

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