Tesla Aktie
WKN DE: A1CX3T / ISIN: US88160R1014
Mängel an Akkus |
15.10.2019 22:27:00
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US-Verkehrsbehörde nimmt Tesla ins Visier: Es droht ein Rückruf der Model X und S
• Softwareupdate soll Akkus vor Brand schützen, drosselt jedoch die Leistungsfähigkeit
• US-Verkehrsbehörde ermittelt bezüglich einem möglichen Fahrzeugrückruf
Kunden des Unternehmens werfen dem Konzern vor, nach Bekanntmachung von Mängeln der Akkus in den Modellen Model S und Model X keine befriedigenden Maßnahmen getroffen zu haben.
Tesla drosselt Akkuleistung
Die Fahrzeuge Model X und Model S des Elektroautoherstellers Tesla wiesen bei einigen Objekten Akkudefekte auf, wodurch sich die Batterie teilweise selbst entzündete. Doch anstelle einen Batterieaustausch bei den betroffenen Fahrzeugen durchzuführen, handelte das Unternehmen lediglich mit Softwareupdates, womit der Defekt behoben werden sollte.
Hierdurch werde jedoch die Leistungsfähigkeit der teuren Akkus in Mitleidenschaft gezogen. Kunden berichten von einer bis um 40 Kilometern verringerten Reichweite pro Ladung, was 10 Prozent der Gesamtleistung entspricht, sowie zunehmende Akkuladezeiten. Betroffen seien Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2019.
Tesla muss sich einer Sammelklage stellen
Aufgrund dieses Mangels ist nun ein Rechtsstreit zwischen dem Konzern und Kunden des Unternehmens ausgebrochen, wodurch sich der Elektromobilitätshersteller nun einer Sammelklage stellen muss.
Die Kläger fordern einen Austausch der defekten Batterien, die US-Verkehrsbehörde NHTSA reagiert auf die Petition der Teslafahrer und ermittelt dementsprechend gegen den Konzern. Es wird geprüft, ob der Defekt einen Rückruf der Fahrzeuge zur Folge hätte haben müssen, davon betroffen wären rund 2.000 Fahrzeuge.
Die Verkehrsbehörde überprüft zudem, ob Tesla die stattlichen Behörden und Fahrzeughalter nicht ordnungsgemäß über den Defekt und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt habe, um einen Rückruf der Modelle zu vermeiden. Außerdem sollen Tesla die Probleme und die aus dem Softwareupdate resultierenden Mängel bekannt gewesen sein. Von diesem Standpunkt aus scheint es, als ob Tesla "den gesetzlich gewährleisteten Batterieaustausch vermeiden wollte," heißt es in der Klageschrift.
Außerdem sei ein Update keine angemessene Maßnahme, um dem Risiko einer potentiellen Entflammung des Akkus entgegenzuwirken. In der Klageschrift heißt es weiter, "Tesla benutzt Softwareupdates, um potentiell weit verbreitete und gefährliche Mängel zu vertuschen."
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die NHTSA entscheiden, ob ein Rückruf der Fahrzeuge durchgeführt werden muss, wodurch Tesla nicht nur unter finanziellen Schäden leiden würde, sondern auch das Image Kratzer erhalten würde.
Sollte die Verkehrsbehörde zu Gunsten von Tesla entscheiden, so müsste das Unternehmen die bekannten Fehler und Mängel lediglich veröffentlichen und im staatlichen Register eintragen, ein Fahrzeugrückruf wäre nicht von Nöten.
Leistungsverlust sei bei Akkus normal
Tesla bestrebt seit Jahren, die Kosten der Akkuherstellung zu verringern, doch der Konzern hat fortlaufend Probleme mit Qualitätskontrollen und Abfällen im Zuge der Batterieherstellung.
Und bislang hat sich der Fahrzeughersteller zu den aktuellen Vorwürfen der Kläger nicht direkt geäußert, es liegt lediglich ein vor Monaten abgegebenes Statement vor, in welchem Tesla den berichteten Leistungsverlust der Batterien als natürlichen Zyklus beschreibt, von welchem nur "ein kleiner prozentualer Anteil der Fahrzeugbesitzer" betroffen wäre.
Tesla beteuert zudem, die Softwareupdates würden zur verbesserten Langlebigkeit und zum allgemeinen Schutz der Akkus beitragen, wohingegen der Güteverlust "normal" sei.
Seit der Bekanntmachung der Klage hat Tesla das abgegebene Statement etwas überarbeitet und angedeutet, dass der Konzern bereits neue Updates zur Behebung der Probleme zur Verfügung gestellt habe, wobei alle vorigen Softwareupdates ebenfalls zum Schutz der Akkus im Model S und Model X beigetragen haben.
Doch ob Tesla dennoch zu einem Batterieaustausch verpflichtet wird, liegt in der Entscheidungsgewalt der NHTSA.
Henry Ely / Redaktion finanzen.at

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