Meta Platforms Aktie
WKN DE: A1JWVX / ISIN: US30303M1027
Hohes Bußgeld möglich |
17.04.2018 15:06:41
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US-Richter lässt Facebook-Sammelklage wegen Gesichtserkennung zu
Das Gesetz in Illinois sieht vor, dass biometrische Informationen nur nach ausdrücklicher Zustimmung eines Nutzers erhoben werden können. Es sieht Strafen von 1000 Dollar pro Verstoß durch Nachlässigkeit und 5000 Dollar für jede bewusste Verletzung vor. Mit potenziell Millionen betroffenen Nutzern könnten zumindest die Forderungen an Facebook also mit Leichtigkeit in die Milliarden gehen. In den USA sind Illinois und Texas die einzigen Bundesstaaten mit solchen weitreichenden Einschränkungen. Facebook bestreitet Gesetzesverstöße und will sich weiter vehement gegen die Vorwürfe in der bereits 2015 eingereichten Klage wehren.
Für Nutzer in Europa hat der Fall keine Auswirkungen. Hier führt Facebook mit der Ende Mai greifenden EU-Datenschutzgrundverordnung die Gesichtserkennungsfunktion nach jahrelanger Pause sogar wieder ein. Facebook hatte die Funktion in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Gesichtserkennung und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen./so/DP/edh
SAN FRANCISCO (dpa-AFX)

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