Tesla Aktie
WKN DE: A1CX3T / ISIN: US88160R1014
Relevant für Investoren? |
12.07.2016 07:08:40
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US-Börsenaufsicht schaut sich angeblich tödlichen Tesla-Crash an
Die Position der SEC in dem Fall könnte auch eine grundsätzliche Bedeutung für andere Autobauer haben. Hält die Börsenaufsicht den tödlichen Crash mit eingeschaltetem Fahrassistenz-System für ein meldenswertes Ereignis, dürften auch sie in Zukunft gezwungen sein, solche Unfälle rasch den Aktionären mitzuteilen.
Tesla hatte sich bereits vergangene Woche gegen den Vorwurf gewehrt, nicht rechtzeitig über den Unfall informiert zu haben. Das Unternehmen hatte keine zwei Wochen nach dem Crash Aktien für 1,4 Milliarden Dollar verkauft, um Geld für den Produktionsausbau zu heben. Zu diesem Zeitpunkt war einer breiten Öffentlichkeit der Unfall noch nicht bekannt.
Im Magazin "Fortune" warf die legendäre amerikanische Finanzjournalistin Carol Loomis die Frage auf, ob Tesla die Investoren darüber hätte in Kenntnis setzen müssen, dass erstmals ein Mensch in einem vom Computer gesteuerten Auto gestorben ist. Tesla konterte in einem Blogeintrag in der Nacht zum Donnerstag, die Untersuchung der Fahrzeugdaten sei erst Ende Mai abgeschlossen worden. Außerdem habe auch das Bekanntwerden des Unfalls den Tesla-Aktienkurs kaum beeinflusst.
Der Crash, bei dem ein vom Assistenz-System "Autopilot" gesteuerter Tesla unter einen Lastwagen-Anhänger raste, ereignete sich am 7. Mai. Der Aktienverkauf wurde am 18. Mai angekündigt. Da habe Teslas Untersuchung des Unfalls aber gerade erst begonnen, hieß es. Bekannt in der Öffentlichkeit wurde der Todesfall erst mit Ermittlungen der Verkehrsbehörde NHTSA Ende Juni.
In der üblichen langen Auflistung der Risiken für seine Investoren warnt Tesla auch vor der Gefahr von Klagen im Zusammenhang mit seiner Technik. Der Konzern verteidigte sich gegen die Kritik in "Fortune" auch mit dem Argument, es habe bisher keine Klagen im Zusammenhang mit dem Unfall gegeben./so/DP/zb

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