16.01.2015 18:12:31
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UPDATE2: EU moniert Amazon-Steuervereinbarung mit Luxemburg
-- EU sieht Steuerdeal als illegale Staatsbeihilfe
-- Bescheid ist bislang nur vorläufig
-- Amazon und Luxemburg wehren sich
(NEU: Weitere Details)
Von Tom Fairless
BRÜSSEL--Die "kosmetischen" Steuerdeals von Luxemburg mit dem Online-Warenhaus Amazon sind ein Verstoß gegen EU-Recht und geben dem US-Konzern illegale Vorteile gegenüber seinen Wettbewerbern. Zu dieser vorläufigen Einschätzung kam am Freitag die EU-Kommission. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Amazon hohe Steuernachforderungen. Sie könnten sich auf Hunderte Millionen von Euro belaufen, sagte eine mit der Sache vertraute Person.
Die Überprüfung des Amazon-Steuerdeals ist Teil einer weiter gefassten Untersuchung all jener Vereinbarungen, die weltweit tätige Konzerne zur Steuerminimierung mit einzelnen Ländern der EU geschlossen haben. Dabei stehen auch Deals mit Apple, Starbucks und Fiat im Fokus der Kommission. Im Fall von Amazon moniert die EU-Kommission eine Vereinbarung aus dem Jahr 2003.
Brüssel kann die steuerlichen Vereinbarungen zwischen einzelnen Mitgliedsländern und Unternehmen nicht direkt unterbinden. Die EU-Kommission kann solche Deals aber als illegale Staatsbeihilfe betrachten und entsprechend sanktionieren. Das ist genau das, was sie im Falle von Luxemburg und Amazon nun vorhat.
Im Kern geht es um interne Lizenzgebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, die die europäische Firmenzentrale mit Sitz in Luxemburg an eine andere, ebenfalls in dem Großherzogtum ansässige Amazon-Tochter zahlt und deren Volumen auf rund 500 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. Durch diese Lizenzzahlung verringert sich die Steuerrechung von Amazon in Luxemburg, weil die andere Tochter dort keine Unternehmenssteuern zahlt.
Die Kommission stellte nun die Methode in Frage, mit der diese Lizenz berechnet wird und beschrieb sie als "kosmetisch": Luxemburgs Steuerberechnungen scheinen nicht mit den international gültigen Regeln vereinbar zu sein. Die EU-Kommission bezweifelt, dass die Finanzämter des Großherzogtums den Steuerdeal ausreichend geprüft haben, denn dieser sei in der sehr kurzen Zeit von nur elf Arbeitstagen genehmigt worden.
Die Kommission äußerte auch ihre Sorge darüber, dass die Vereinbarung nun schon mehr als zehn Jahre in Kraft sei, ohne dass es Modifikationen gegeben habe. Amazon erzielte im Jahr 2013 in Europa einen Umsatz von 13,6 Milliarden Euro. Unternehmenssteuern habe Amazon EU Sarl aber nur auf einen von Luxemburg auf 60 bis 70 Millionen Euro geschätzten Gewinn gezahlt, sagte eine mit der Sache vertraute Person. Der Unternehmenssteuersatz in Luxemburg beträgt rund 28 Prozent.
Luxemburg erklärte, man sei "zuversichtlich, dass die Vorwürfe der Staatshilfe in diesem Fall unbegründet seien" und dass das Land die Kommission von der Rechtmäßigkeit der Besteuerung überzeugen könne.
Ein Amazon-Sprecher sagte, das Unternehmen habe von Luxemburg keine steuerliche Sonderbehandlung erhalten. "Wir unterliegen den gleichen Steuergesetzen wie andere Unternehmen, die hier tätig sind", sagte er.
Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne stellen sich gegenseitig Lieferungen oder Leistungen so in Rechnung, als handele es sich um Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen. Die EU-Kommission argumentiert, die internen Lizenzgebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum stünden in keinem Zusammenhang zu der Produktion von Gütern, dem Umsatz oder dem Gewinn des Internethändlers. Die Lizenzgebühr diene einzig dem Zweck, die Steuerbelastung von Amazon in Luxemburg zu verringern.
Brüssel forderte Luxemburg auf, die Natur des geistigen Eigentums zu erläutern und die Höhe der intern gezahlten Lizenzgebühr offenzulegen. Amazon und die anderen betroffenen Unternehmen haben nun einige Wochen Zeit, um Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor die EU-Kommission ihre endgültige Entscheidung fällt. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat erklärt, sie hoffe, die Steuerermittlungen in allen vier Fällen bis Juni abschließen zu können.
Das Großherzogtum zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zuversichtlich, dass sich der Vorwurf der illegalen Staatsbeihilfe als haltlos erweisen wird. Luxemburg will sich darum bemühen, die Kommission davon zu überzeugen, dass der Steuerdeal legal ist.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/jhe/mgo/sha/bam
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January 16, 2015 11:42 ET (16:42 GMT)
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