Nach Urteil 23.02.2023 15:54:00

Umwelthilfe: Grundsatzentscheidung über Abgas-Thermofenstern bald realistisch - VW-Aktie fester

Umwelthilfe: Grundsatzentscheidung über Abgas-Thermofenstern bald realistisch - VW-Aktie fester

"Wenn sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das ansieht, sollte es eigentlich eine schnelle Entscheidung wollen - diese sollte dann innerhalb eines Jahres vorliegen", sagte der DUH-Anwalt und Verwaltungsrechtler Remo Klinger am Donnerstag in Berlin. Für die Gegenseite wäre eine direkte Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Man glaube, dass die Einschätzungen der Richter in Schleswig-Holstein jedoch selbst im Fall eines normalen Instanzengangs über das dortige Oberverwaltungsgericht auch auf andere Autohersteller neben Volkswagen übertragbar sein müssten.

Ob der Rechtsstreit Folgen für Dieselbesitzer haben könnte, wird sich zeigen. Mit ihrer Klage gegen das KBA hatte die Umweltorganisation am Montag im Kern einen Erfolg erzielt. Das Schleswiger Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das KBA teilte zunächst nichts weiter mit.

Es geht um den Vorwurf, die Flensburger Behörde habe unzulässige Funktionen in Dieselwagen erlaubt, mit welchen die tatsächliche Abgasreinigung erheblich verringert oder gar ausgesetzt wurde - wie die DUH annimmt, in betrügerischer Absicht der Autobauer, so dass die Programme hätten entfernt werden müssen. Sogenannte Thermofenster waren auch nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 ein zentraler Streitpunkt zwischen der Autolobby und Umweltverbänden.

Im konkreten Fall hatte der Richter das Thermofenster im genehmigten Umfang als nicht zulässig bewertet. Solche Steuerungen sind bisher nur in engen Grenzen legal, es liegen inzwischen auch Aussagen des Europäischen Gerichtshofes vor. Die Software soll etwa bei niedrigen Temperaturen die Reinigung der Abgase herabregeln, um Motorbauteile zu schonen. Viele Umweltschützer sehen das als vorgeschobenen Grund, Ausnahmen von Emissionsgrenzwerten zu rechtfertigen. Lediglich im festgelegten "Fenster" werden giftige Stickoxide dann ganz gefiltert.

Volkswagen war im Prozess beigeladen. Ein Verzicht auf Thermofenster hätte Sicherheitsrisiken gebracht, so das Argument der Wolfsburger, deren Juristen das Urteil erst genau prüfen wollen: "Diese Bewertung hat auch das KBA als Marktüberwachungs- und Genehmigungsbehörde stets geteilt und bestätigt." Für die Kunden betonte die VW AG einstweilen, bis zur abschließenden Klärung des Themas drohten "weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen".

Hat das Urteil auch vor höheren Gerichten Bestand, was die DUH hofft, dürften andere Konzerne mit ähnlichen Entscheidungen rechnen müssen. "Ich denke ja, und sogar erst recht", meinte Klinger dazu. Denn die im besagten "Musterfahrzeug" - einem VW Golf - monierte Software sei schon relativ alt, und etliche der weiteren Klagen bezögen sich auf modernere Dieselautos. Er gehe "schwer davon aus, dass ein KBA die Grundsätze dann auf alle anderen überträgt". Demnach sind neben gut 70 zusätzlichen Verfahren mit VW-Modellen, die im Laufe des Sommers wohl entschieden werden könnten, noch knapp 50 andere anhängig - zum Beispiel zu Fahrzeugen von Mercedes (Mercedes-Benz Group (ex Daimler)), BMW, Peugeot, Volvo oder Fiat.

DUH-Bundeschef Jürgen Resch sagte, er habe kürzlich Kontakt zu Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgenommen, um Einzelgespräche über das kritische Thema zu führen. Bisher gebe es keine Antwort.

"Für die betrogenen Kunden und die Luft hat sich bisher kein Verkehrsminister und keine Umweltministerin eingesetzt", kritisierte Resch. "Dieses Urteil würde viele Gründe geben, darüber nachzudenken, ob wir weiter immer nur vor Gericht mit den Vertretern des KBA und des Verkehrsministeriums zu tun haben sollten." Die DUH schätze, dass Autos mit unzulässigen Abschalteinrichtungen am Ende entweder mit sauberen Systemen nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.

Die VW-Aktie notiert am Donnerstag im XETRA-Handel zeitweise 1,08 Prozent im Plus bei 132,62 Euro.

BERLIN (dpa-AFX)

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