Ärger droht |
08.10.2017 15:10:41
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Übernahmeschlacht um VW: Musterverfahren soll Klarheit bringen
Hintergrund der Klagen ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor etwa neun Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und schließlich versucht, den wesentlich größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende hielt die Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke Porsche an VW abgeben. Porsche wurde so zu einer weiteren Marke im Volkswagen-Konzern.
Der missglückte Übernahmeversuch führte zu heftigen Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete. Diese sehen sich rückblickend fehlinformiert. Dabei geht es nach Gerichtsangaben beispielsweise um irreführende Presseerklärungen, etwa eine Mitteilung der Porsche Holding vom 10. März 2008, mit der Medienberichte zurückgewiesen worden seien, wonach das Unternehmen seinen Anteil an Volkswagen auf 75 Prozent aufzustocken beabsichtige. Die Klagen richten sich gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG.
Als Musterkläger bestimmte das Oberlandesgericht die ARFB Anlegerschutz UG, die von der Kanzlei Tilp vertreten wird. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind.
Die Porsche SE hält die Klagen früheren Angaben zufolge für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr 2016 die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.
Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist ein Musterentscheid, der für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall des Musterklägers verhandelt und entschieden. Musterverfahren können sich über Jahre hinziehen./tst/DP/he
HANNOVER (dpa-AFX)
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