13.06.2014 14:12:58
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Transparenz ist notwendig - Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aber auch
Dass die EMA den Bereich der klinischen Studien transparenter machen will hat verschiedene Gründe. Unter anderem hatte sich der frühere EU-Ombudsmann dafür stark gemacht. So hat die Agentur bereits 2012 angekündigt, ihre Verwaltungspraxis in Sachen Veröffentlichung von Daten aus klinischen Prüfungen zu ändern und proaktiv zu gestalten. Das bedeutet, dass sie diese Daten nach der Zulassung eines Arzneimittels der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen werden. Dass in diesen Datensätzen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind und diese den Konkurrenten auf diesem Wege preisgegeben werden, spielte anfänglich für die EMA keine Rolle. Mittlerweile hat sie eine revidierte Version ihrer Policy vorgelegt, nach der zumindest für einen kleinen, von der Agentur definierten, Teil des Clinical Study Reports, in dem die Daten aus den klinischen Daten enthalten sind, Schwärzungen vorgenommen werden dürfen. Diese Version wurde gestern vom EMA Management Board akzeptiert und befindet sich nun in der Finalisierungsphase, die Mitte Juli 2014 abgeschlossen sein soll. "Ob damit aber die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die in solchen Daten enthalten sind, gewährleistet wird, bleibt abzuwarten, zumal die Möglichkeit bestehen wird, dass die Informationen heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden dürfen", so Dr. Norbert Gerbsch.
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Pressekontakt: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de

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