12.04.2013 20:47:58
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Südwest Presse: KOMMENTAR · NSU-PROZESS
Das Signal ist klar und deutlich. Das Bundesverfassungsgericht entschied fünf Tage vor Beginn des NSU-Prozesses, dass das Oberlandesgericht München türkische Medien als Beobachter zulassen muss. Erst Karlsruhe verschafft all jenen Genugtuung, die sich in den vergangenen Wochen zu Recht dafür eingesetzt hatten. Die Forderungen türkischer und deutscher Politiker, Journalisten, Juristen und anderer waren abgeprallt an einem Gericht, das unbeirrbar eine nachträgliche Änderung des Vergabeverfahrens der Presseplätze für nicht mehr möglich erklärte. Der Spruch der Verfassungsrichter beweist, dass das deutsche Rechtssystem funktioniert. Den bereits eingetretenen Ansehensverlust der bayerischen Justiz im In- und Ausland wird er jedoch nicht mehr ausgleichen können. Acht der zehn Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Immer unerträglicher wurde die Vorstellung, türkischen Medien bliebe der Zugang zum Prozesssaal verwehrt. Zu immens waren die Zweifel an der Darstellung des Münchner Senats, alles sei fair und einwandfrei zugegangen. In der Karlsruher Verhandlung wurde jedoch offenbar, dass es zu Fehlern gekommen war. Dafür musste sich der Münchner Vorsitzende Richter Manfred Götzl rechtfertigen und nahm dabei selbst Schaden. Zur Strafe trug ihm das Verfassungsgericht die Nachbesserung der Sitzplatzvergabe auf. Am besten wäre es, wenn sie neu ausgeschrieben werden würde.
Originaltext: Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Lothar Tolks Telefon: 0731/156218

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