22.05.2015 21:57:38

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz

Stuttgart (ots) - Die juristische Debatte, ob das jetzt beschlossene Tarifeinheitsgesetz verfassungsfest ist, muss in Karlsruhe geklärt werden. Auf der Sachebene ist die Entscheidung einfacher: Das Gesetz ist ausgesprochen sinnvoll, denn es schreibt den alten Grundsatz "Ein Betrieb, eine Gewerkschaft" wieder fest. Wenn kleine Spartengewerkschaften um mehr Lohn und Einfluss streiken, bestreiken sie nicht nur ihren Arbeitgeber sondern auch ihre Kollegen im selben Betrieb. Das neue Gesetz kann den Betriebsfrieden auf eine bessere Grundlage stellen. Ja, die großen DGB-Gewerkschaften profitieren. Aber gerade diese haben in der Vergangenheit Arbeitnehmerinteressen und Augenmaß miteinander verbunden. Einheit macht stark - beide Tarifpartner.

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