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Gerichtsentscheid 20.12.2018 20:48:41

Streit mit Apple: QUALCOMM erzielt Verkaufsverbot in iPhone-Streit in Deutschland

Streit mit Apple: QUALCOMM erzielt Verkaufsverbot in iPhone-Streit in Deutschland

Dieses wird den Absatz mehrerer älterer iPhone-Modelle einschränken. Betroffen sind die Reihen iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Um die neueren Modelle iPhone XS und XR geht es nicht.

Die beiden Unternehmen sind allerdings uneins über das Ausmaß des Verkaufsverbots. QUALCOMM forderte am Donnerstagabend, die betroffenen Geräte müssten bei allen Einzelhändlern in Deutschland eingezogen und vernichtet werden. Apple hatte zuvor dagegen mitgeteilt, dass auch diese Modelle über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler weiterhin verfügbar bleiben sollen. Lediglich in den 15 deutschen Apple Stores sollen das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.

Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines QUALCOMM-Patents durch Apple fest. QUALCOMM kann das Verkaufsverbot aber erst vollstrecken, wenn eine Sicherheitsleistung von mindestens 668,4 Millionen Euro hinterlegt wird. Der Betrag gilt jeweils für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging. QUALCOMM teilte mit, das Geld werde "in den nächsten Tagen" hinterlegt. Apple will auch erst dann den Verkauf in den Apple Stores stoppen.

Zudem muss Apple Schadenersatz an QUALCOMM zahlen, wie das Gericht entschied. Der Betrag soll später festgelegt werden.

QUALCOMM erzielte damit einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der iPhone-Konzern hatte bis zuletzt betont, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlassen wolle.

QUALCOMM hatte erklärt, dass man ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Zwar war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde aber davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen.

Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von QUALCOMM ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die QUALCOMMs Patent nicht verletze.

"Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. "Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart", müsse man es entweder offenlegen - und dann sei es kein Geheimnis mehr. "Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen."

Das Gericht entschied entsprechend anhand von QUALCOMMs Darstellung der Umsetzung der Technologie in den Apple-Geräten. In weiteren Verfahren zu Software-Patenten für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.

QUALCOMM klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde eines davon ausgesetzt, in einem wurde die Klage abgewiesen. Apple sprach am Donnerstag von einem "verzweifelten Versuch" QUALCOMMs , von den tatsächlichen Differenzen zwischen den beiden Unternehmen abzulenken. Man wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.

Der Streit begann, als Apple QUALCOMM mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Apple argumentiert, weil der Chipkonzern keinen Festpreis, sondern einen Anteil vom Verkaufspreis der Geräte haben wolle, versuche er, auf ungerechtfertigte Weise von Apples eigenen Innovationen zu profitieren.

QUALCOMM bekommt seitdem kein Geld mehr von den iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Die Firma ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.

Beide Unternehmen streiten unter anderem auch in den USA und China. Apple sowie mehrere iPhone-Auftragsfertiger werfen QUALCOMM vor, durch zwielichtige Wettbewerbspraktiken überhöhte Lizenzgebühren kassiert zu haben. Die Hersteller wie etwa Foxconn wollen in den USA neun Milliarden Dollar bei QUALCOMM einklagen. Der Prozess solle Mitte April beginnen, sagte ihr Anwalt Theodore Boutrous diese Woche.

Bei dem Betrag handele es sich hauptsächlich um die Lizenzgebühren in Höhe von fünf Prozent vom Gerätepreis für mehrere Jahre. QUALCOMM versuche, mit "trivialen Klagen auf der Peripherie" Apple und die Fertiger zu einem Vergleich zu zwingen, meinte Boutrous.

In China erreichte QUALCOMM auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verwies darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde. QUALCOMM pochte darauf, dass in der einstweiligen Verfügung ausdrücklich bestimmte Modelle aufgeführt worden seien, die deshalb nicht mehr angeboten werden dürften.

In den USA soll im Januar auch ein Prozess zu einer Klage der US-Handelsbehörde FTC gegen die QUALCOMM-Praktiken beginnen. QUALCOMM hat zudem mit erheblichen finanziellen Einbußen zu kämpfen, weil große iPhone-Fertiger bereits 2017 die Lizenzzahlungen einstellten.

/so/DP/nas

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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