28.05.2015 14:43:00
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Steuerreform - Kritik an Fingerabdrücken für Finanz
Die "Presse" hatte in ihrer Donnerstag-Ausgabe auf diese bisher nicht beachteten geplanten Neuerungen im Finanzstrafgesetz hingewiesen. Im Paragraf 99 soll die Finanzstrafbehörde ermächtigt werden, "von Beschuldigten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass sie Spuren hinterlassen haben, Papillarlinienabdrücke abzunehmen". Nach Abschluss des Verfahrens sollen die Fingerabdrücke vernichtet werden.
Zudem kann der Vorsitzende des Spruchsenats (die gerichtsähnliche erste Instanz in Finanzstrafverfahren mit einem Schaden ab einer bestimmten Höhe, den Vorsitz führt ein Richter) künftig anordnen, Details zu E-Mails zu ermitteln, wünscht sich die Regierung. Demnach müssten Telekom-Betreiber die IP-Adressen sowie Name und Anschrift des Benutzers, dem sie zugewiesen ist, preisgeben - "wenn die dafür erforderlichen Daten zum Zeitpunkt der Anfrage noch rechtmäßig verarbeitet werden". Vorratsdatenspeicherung gibt es ja keine mehr.
Steinhauser attestiert angesichts dieser Pläne dem Finanzministerium, es mangle ihm "an der nötigen Grundrechtssensibilität". Die Ansinnen stießen "in der Fachwelt auf völliges Unverständnis", und die Finanz "schießt hier übers Ziel hinaus". Er pochte auf "die Einführung eines Rechtsschutzes, der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht". Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann sagte auf APA-Anfrage, dass man bei den Verhandlungen mit den Regierungsparteien über das Bankgeheimnis - die Grünen Stimmen sollen die nötige Verfassungsmehrheit sichern - Datenschutzexperten beiziehen werde.
(Schluss) ks/bei

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