Gerichtsbeschluss |
30.03.2018 14:25:41
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Starbucks und Co. müssen vor Krebsgefahr warnen
Die Nichtregierungsorganisation CERT, die unter anderem über Giftstoffe aufklärt, hatte 2010 gegen die Kaffeehausketten geklagt. Sie behauptet, der verkaufte Kaffee enthalte den beim Röstvorgang entstehenden Stoff Acrylamid. Da dieser krebserregend sei, erfordere er nach kalifornischem Recht einen Warnhinweis. Das umstrittene Acrylamid entsteht bei großer Hitze beim Braten, Rösten, Backen, Grillen oder auch Frittieren.
Acrylamid ist eine von über 900 Chemikalien in der kalifornischen Verordnung Proposition 65, die dort als krebserregend oder anderweitig schädigend aufgelistet werden. Unternehmen sind verpflichtet, Kunden vor den Risiken dieser Stoffe zu warnen.
Der Verband der Kaffeehersteller will nach eigener Aussage gegen das Urteil vorgehen. "Krebswarnungen auf Kaffee wären irreführend", sagte Verbandspräsident William Murray. Zahlreiche Studien hätten den gesundheitlichen Vorteil von Kaffee belegt.
LOS ANGELES (dpa-AFX)
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