Deutsche Bank-Chef im Fokus 12.08.2014 08:43:31

Staatsanwaltschaft beschuldigt Jürgen Fitschen

Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen. Nun entscheide die fünfte Strafkammer am Landgericht, ob es zum Prozess gegen Fitschen und weitere Beschuldigte komme und diese dann offiziell angeklagt werden.

   Das Landgericht München wollte den Erhalt der Anklageschrift gegenüber Dow Jones Newswires nicht bestätigen. Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte auf Anfrage mit, dass dem Institut bislang keine Anklageschrift vorliege. Die Staatsanwaltschaft München war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

   Neben Fitschen werden auch der frühere Vorstandsvorsitzende der Bank, Josef Ackermann, der frühere Vorstandssprecher und Aufsichtsratsvorsitzende Rolf Breuer, sowie der frühere Aufsichtsratschef Clemens Börsig und das ehemalige Vorstandsmitglied Tessen von Heydebreck beschuldigt.

   Fitschen wird vorgeworfen, er habe für die Bank arbeitende Anwälte im Fall Kirch nicht davon abgehalten, falsch vor Gericht auszusagen. Gegen Anwälte der Bank sowie gegen Rechtsvorstand Stephan Leithner laufen parallel entsprechende Verfahren. Die vier weiteren früheren Deutsche-Bank-Manager sollen in dem Prozess selbst versucht haben, falsch auszusagen.

   Die Vorwürfe beziehen sich auf den Prozess der Erben des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank, der sich über ein Jahrzehnt hinweg zog. Kirch - und nach dessen Tod seine Erben - warfen der Deutschen Bank vor, durch gezielte Aussagen den finanziellen Niedergang der Kirch-Gruppe ausgelöst zu haben. Konkret sollen Aussagen von Rolf Breuer in einem Interview die Insolvenz beschleunigt haben. Das Verfahren wurde im Februar mit einem Vergleich beendet, bei dem die Bank 925 Millionen Euro an die Kirch-Erben zahlte.

   Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe in der Vergangenheit zurück. Jürgen Fitschen sagte einmal, er habe "weder gelogen, noch betrogen". Er lehnte vor wenigen Monaten zudem das Angebot der Münchner Staatsanwaltschaft ab, ein Bußgeld von 500.000 Euro wegen Verletzung seiner internen Aufsichtspflichten zu zahlen. Damit wäre das Verfahren gegen ihn erledigt gewesen, es wäre zu keiner Anklage gekommen. Allerdings hätte dann wohl die Bankenaufsicht Bafin Untersuchungen gegen ihn eingeleitet.

   DJG/igo/mgo

   Dow Jones Newswires

  

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