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Briefverkehr 21.10.2024 17:16:00

SIGNA: Geheimniskrämerei der EZB bei Dokumenten

SIGNA: Geheimniskrämerei der EZB bei Dokumenten

Der und frühere Aufsichtsrat der zwei wichtigsten SIGNA-Gesellschaften und Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer hatte sich am 18. September 2023 an den Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl, gewandt und diesen um Hilfe gebeten, berichtet "Die Presse" online.

Bereits einen Tag danach leitete die FMA den Brief an die EZB weiter. Allerdings gibt sich die EZB dazu bedeckt und lässt sich nicht in die Karten schauen: Bei den von der Zentralbank herausgegebenen Dokumenten seien - bis auf ein unförmliches Anredegeplänkel - alle Inhalte geschwärzt, so die Zeitung.

Dabei sei der Inhalt von Gusenbauers Mail längst bekannt: Er habe auf die Bewertungen dreier deutscher Liegenschaften durch die EZB verwiesen, die deutlich niedriger ausgefallen seien als jene der Banken. "Uns ist daher das Ziel der Vorgangsweise der EZB nicht erklärlich und wir bitten Dich um Unterstützung bei der Aufklärung der Sachlage und stehen jederzeit für Gespräche - auch mit Vertretern der EZB - zur Verfügung", merkte der Ex-Kanzler an. Ob die FMA noch mehr Informationen hinzugefügt hat, ist unklar. Jedenfalls will die EZB den Kommunikations- und Untersuchungsverlauf zu SIGNA nicht herausgeben.

"Im vorliegenden Fall enthalten die genannten Dokumente wirtschaftlich sensible Informationen über spezifische Feststellungen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, sowie Informationen, die der EZB im Rahmen von Prüfungen vor Ort vertraulich mitgeteilt wurden", rechtfertigte die EZB-Präsidentin Christine Lagarde diese Maßnahme gegenüber der "Presse" und der Journalisten-Rechercheplattform "Follow the money". "Sollten die in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, würden das Ansehen, die geschäftlichen Interessen und die Position der jeweiligen beaufsichtigten Institute beeinträchtigt und andere Parteien könnten sie zum Nachteil der beaufsichtigten Unternehmen nutzen."

Die EZB kann den Zugang zu Dokumenten verweigern, wenn sonst die geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person beeinträchtigt werden.

fel/kre

APA

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Bildquelle: T. Schneider / Shutterstock.com
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