Unternehmensangaben |
24.03.2021 14:21:39
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Ryanair-Chef erwartet deutliche Erholung des Flugverkehrs bis zum Spätsommer - Gericht ermöglicht Kurzarbeitergeld
Bis zur Ferienzeit im Juni und Juli werde es auch in Europa eine hohe Impfquote geben, gab sich der Unternehmenschef zuversichtlich. Um die Umsätze anzukurbeln, erlaube das Ryanair seinen Kunden zudem, gebuchte Flüge kostenfrei umzubuchen. Diese Regelung gelte bis Oktober.
Laut Unternehmensangaben lag die Zahl der angebotenen Flüge im Februar im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres um 95 Prozent niedriger bei 500 000 Flügen. Der Februar 2020 war der letzte Monat vor Beginn der weitreichenden Corona-Beschränkungen in Europa.
Gericht ermöglicht Kurzarbeitergeld für deutsche Ryanair-Crews
Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Gruppe können nun doch auf Kurzarbeitergeld hoffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens hat im vorläufigen Verfahren entschieden, dass die deutschen Stützpunkte der Ryanair-Tochter Malta Air als eigenständige Betriebe zu bewerten sind. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die rund 1000 Piloten und Flugbegleiter deutsche Sozialleistungen erhalten können.
Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkschaften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen. Sie müssen auch hierzulande Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wird die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, Malta Air einen sogenannten Anerkennungsbescheid zu erteilen. Für einen eigenständigen Flugbetrieb brauche es nur Flugzeuge und Personal, begründeten die Sozialrichter ihre Entscheidung. Für alles Übrige könnten Fluggesellschaften auf die Infrastruktur der Flughäfen zurückgreifen. In einer zweiten Stufe kann dann Malta Air Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen.
DUBLIN (dpa-AFX)
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