Gerichtsurteil |
07.02.2024 14:17:39
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Ryanair-Aktie unverändert: Ryanair triumphiert erneut im Streit um Corona-Beihilfen
Die EU-Kommission hatte 2020 eine staatliche Beihilfe der Niederlande in Höhe von 3,4 Milliarden Euro an KLM genehmigt. Mit dem Darlehen und einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen sollte dem Unternehmen während der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen werden. Das Gericht der EU erklärte diese Genehmigung jedoch für nichtig. Die EU-Kommission erließ daraufhin einen neuen Beschluss - der nun wieder kassiert wurde.
Die Brüsseler Behörde habe nämlich die Begünstigten der Beihilfe falsch bestimmt, so die Richter. Die Holding Air France-KLM und Air France - zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM - wurden nicht zum Kreis der Begünstigten gezählt. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie aber zumindest mittelbar von den Beihilfen profitieren.
Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Ryanair strengte bereits mehrere Verfahren gegen die Genehmigung von Corona-Beihilfen an. Im Mai hatte das Gericht auf Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa als unzulässig erklärt. Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern. Die Lufthansa hat die Staatshilfen nach Angaben des Unternehmens allerdings bereits zurückgezahlt.
Die Ryanair-Aktie verharrt am Mittwoch an der EURONEXT in Dublin zeitweise bei 19,75 Euro.
/rew/DP/jha
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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