08.10.2013 15:09:31

ROUNDUP: Keiner will die Porsche-Klage - Zeitverzug wird immer größer

    HANNOVER (dpa-AFX) - Die juristischen Altlasten der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen (Volkswagen vz) und Porsche haben einen Zuständigkeitsstreit der Gerichte ausgelöst. Eines der vielen Verfahren, in dem sieben internationale Investmentfonds von der Porsche-Dachgesellschaft PSE knapp zwei Milliarden Euro Schadenersatz fordern (5 O 552/12), hängt neuerdings fest zwischen den Landgerichten Braunschweig und Hannover.

    Ersteres hatte sich im Juni für unzuständig erklärt, da in besagtem Verfahren - anders als in den übrigen Fällen - auch kartellrechtlich argumentiert wird. Daher verwies Braunschweig die Klage an Kollegen der Kartellkammer nach Hannover. Doch diese teilten am Dienstag mit, sie seien zwar theoretisch am Zug, doch Vorgaben aus den Prozessvorschriften verhinderten die Weitergabe nach Hannover.

    Aus Sicht der betroffenen Unternehmen - Volkswagen und Porsche - ist das neue Hickhack ein Ärgernis. Der Sportwagenbauer Porsche griff vor rund fünf Jahren über seine Muttergesellschaft PSE nach der Macht beim Riesen VW und verhob sich kräftig. Anleger spekulierten damals in den Kursturbulenzen und verloren Geld.

    Am Ende war ausgerechnet VW die letzte Rettung für Porsche. Im Ergebnis hält heute die PSE zwar die Mehrheit an Europas größtem Autobauer, Wolfsburg hat aber das Sagen, nicht Stuttgart. Die PSE verkaufte Porsche ganz an VW und ist inzwischen auch dank der VW-Dividenden gesundet. Die PSE soll nun Geld in Projekte stecken, die das gesamte Autoreich stärken - doch die Risiken der Anlegerklagen überschatten das Vorhaben.

    In Braunschweig sind fünf teils milliardenschwere Klagen anhängig und könnten frühestens Ende Oktober inhaltlich weiter kommen. Fall Nummer sechs hängt nun zwischen den zwei Landgerichten.

    Da sich Braunschweig und Hannover uneins sind, bevor in der Sache selber überhaupt etwas Inhaltliches entschieden worden ist, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klären, wie es weitergeht. Und es wird noch komplizierter: Laut den Kartellrechtsexperten aus Hannover fehlt eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Rechtsfrage, um die sich die zwei Landgerichte streiten. Das OLG könnte also den BGH um Hilfe bitten, was wieder Zeit kostet.

    Das Braunschweiger Landgericht hatte den ursprünglich in Stuttgart anhängigen Fall nicht verhandeln wollen, da es sich fachlich nicht zuständig fühlte. Die Spezialisten aus Hannover bestätigen nun, sie seien zwar "grundsätzlich in Niedersachsen für Kartellsachen allein zuständig". Aber sie argumentieren mit der Zivilprozessordnung, dass die anfängliche Weitergabe des Falls aus Stuttgart an Braunschweig verbindlich sei und eine erneute Verweisung daher unmöglich mache.

    Bereits im April hatte der am Landgericht Braunschweig zuständige Richter Stefan Puhle zu der möglichen Weitergabe nach Hannover gesagt: "Ich könnte mir vorstellen, dass ein Zuständigkeitsstreit entsteht." Und im Scherz fügte er damals mit Blick auf den Auslöser der Klagen an: "Dann hätten wir wieder eine Übernahmeschlacht."/loh/DP/stw

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