T-Mobile US Aktie
WKN DE: A1T7LU / ISIN: US8725901040
26.02.2021 14:40:38
|
ROUNDUP/BGH: Prozess um Telekom-Börsengang muss erneut verhandelt werden
KALSRUHE/FRANKFURT (dpa-AFX) - Mehr als 20 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom (Deutsche Telekom) AG im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen, wie die Justiz am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16 000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen, den die Telekom verweigert. Ihre Klagen waren zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt wurde. Für den dritten Prozess stehen laut Gericht noch keine Termine fest.
Nach früherer Feststellung des BGH enthält der Börsenprospekt schwerwiegende Fehler im Zusammenhang mit der US-Beteiligung Sprint (Sprint Nextel). In der 1999er-Bilanz der Telekom war dafür ein Sondergewinn von 8,2 Milliarden Euro ausgewiesen, obwohl die Beteiligung nur intern an eine Konzerntochter "umgehängt" worden war.
Die Frankfurter Richter haben nach Auffassung des OLG nicht ausreichend geprüft, ob dieser Sprint-Vorgang später tatsächlich Auslöser für den Kursabsturz der Aktie war. Dies solle nun mit einem Gutachten nachgeholt werden.
In einem anderen Punkt bestätigte der BGH die Frankfurter Entscheidung aus dem Jahr 2016: Allein die Falschangabe im Verkaufsprospekt löst noch keinen Anspruch auf Schadenersatz aus. Es müsse vielmehr in jedem Einzelfall geklärt werden, ob der Anleger seine Kaufentscheidung anhand des Prospekts getroffen hat. Die Beweislast liegt allerdings bei der Telekom, die darlegen muss, dass die Aktionäre das eben nicht getan haben.
Die Kanzlei Tilp, die den 2016 verstorbenen Musterkläger und nun seine Erben vertritt, begrüßte den BGH-Beschluss. "Heute ist ein guter Tag für die Telekom-Kläger", so Rechtsanwalt Andreas Tilp in einer Mitteilung. Der BGH habe zu allen noch verbliebenen Fragen der Telekom die volle Beweislast auferlegt und einer weitere Verzögerungstaktik einen Riegel vorgeschoben./ceb/DP/stw

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Deutsche Telekom AGmehr Nachrichten
17:59 |
Mittwochshandel in Europa: STOXX 50 beendet die Sitzung weit in der Gewinnzone (finanzen.at) | |
17:59 |
Schwacher Handel in Europa: Euro STOXX 50 zeigt sich schlussendlich leichter (finanzen.at) | |
17:59 |
Gewinne in Frankfurt: LUS-DAX klettert zum Handelsende (finanzen.at) | |
17:59 |
Pluszeichen in Frankfurt: Anleger lassen DAX letztendlich steigen (finanzen.at) | |
17:59 |
TecDAX aktuell: Schlussendlich Pluszeichen im TecDAX (finanzen.at) | |
15:59 |
Handel in Frankfurt: TecDAX am Mittwochnachmittag im Plus (finanzen.at) | |
15:59 |
Handel in Europa: STOXX 50 schwächelt (finanzen.at) | |
15:59 |
Euro STOXX 50 aktuell: Euro STOXX 50 verbucht am Nachmittag Verluste (finanzen.at) |
Analysen zu Deutsche Telekom AGmehr Analysen
19.05.25 | Deutsche Telekom Overweight | Barclays Capital | |
15.05.25 | Deutsche Telekom Kaufen | DZ BANK | |
15.05.25 | Deutsche Telekom Buy | UBS AG | |
15.05.25 | Deutsche Telekom Buy | Deutsche Bank AG | |
15.05.25 | Deutsche Telekom Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Aktien in diesem Artikel
Deutsche Telekom AG | 34,21 | 1,85% |
|
T-Mobile US | 212,10 | -0,54% |
|