Vodafone Group Aktie
WKN DE: A1XA83 / ISIN: GB00BH4HKS39
29.02.2020 12:04:42
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ROUNDUP/Behörde: Preise für Rufnummer-Mitnahme bei Anbieterwechsel zu hoch
BONN (dpa-AFX) - Wenn Kunden beim Wechsel ihres Mobilfunkanbieters die alte Handynummer mitnehmen wollen, bitten die Unternehmen sie dafür zur Kasse. Weil die Bundesnetzagentur diese Entgelte bei vielen Unternehmen für zu hoch hält, hat die Behörde mehrere Verfahren eingeleitet. "Wir wollen die Hürden für einen Wechsel des Anbieters senken", sagte ein Netzagentur-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. "Unser Vorgehen zielt auf eine Absenkung der Entgelte im gesamten Markt."
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verbrauchern nur Kosten berechnet werden, die beim Wechsel tatsächlich entstehen. Bislang berechnen einige Anbieter noch bis zu 30 Euro. Nach dem Willen der Netzagentur sollen alle Mobilfunkanbieter den Betrag bis zum 20. April deutlich senken - nach derzeitigem Stand hält die Behörde dafür maximal 6,82 Euro als Gebühr für angemessen. Mitte Februar habe man bereits alle betroffenen Unternehmen aufgefordert, die Preise zu senken.
"Viele Mobilfunkanbieter senken die Portierungsentgelte freiwillig ab", erklärte der Netzagentur-Sprecher. "Gegen Anbieter, die eine freiwillige Absenkung nicht zugesagt haben, haben wir ein Verfahren eingeleitet." Dazu gehören Telefónica, 1&1 Drillisch und mehrere kleinere Mobilfunkanbieter.
Man wolle das Ergebnis des Verfahrens abwarten, hieß es von Telefónica (O2). Es müsse sichergestellt werden, dass alle deutschen Mobilfunkanbieter sich an neue Portierungsentgelte hielten, sagte eine Sprecherin des Konzerns. Derzeit liegen die Wechselgebühren für O2-Kunden noch bei 29,95 Euro, für Kunden der Marke Blau bei 24,95 Euro.
1&1 Drillisch berechnet aktuell ebenfalls für seine verschiedenen Marken unterschiedliche Wechselgebühren, "allerdings nie mehr als maximal 29,95 Euro". Das Unternehmen aus Montabaur will mit einer Preissenkung auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes warten. Nach Angaben der Netzagentur sollen die Anbieter jedoch ab dem 20. April bereits durch die Behörde verpflichtet werden, die Gebühr zu senken. Andernfalls könnten Bußgelder erhoben werden./swe/DP/zb

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